In den vergangenen Jahren hat sich das Forschungsfeld der Polizei- und Sicherheitswissenschaften massiv entwickelt, öffentliche und politische Anerkennung hat sich merkbar gesteigert. Gleichzeitig sind auch zahlreiche Herausforderungen offensichtlich geworden. Zahlreiche Forschungsvorhaben sind Auftragsarbeiten von Sicherheitsbehörden oder finden direkt an Bildungszentren der Polizei statt. Damit einher geht, dass Wissensproduktion zumindest in Deutschland teilweise mit dem verengten, nationalen Blick deutscher Innenministerien, des Bundeskriminalamtes oder Landeskriminalamtes geschieht. Die Finanzierung für interdisziplinäre wissenschaftliche Projekte ist dafür bekanntermaßen begrenzt. Vor dem Hintergrund gilt es das Forschungsfeld ausreichend und unabhängig zu finanzieren sowie eine europäische Vergleichsforschung zu intensivieren oder mit Blick auf internationale Kriminalitätsphänomene auszubauen. Die Erkenntnisse aus dieser Forschung sind für die Weiterentwicklung sicherheitsbehördlicher Praktiken oder gesellschaftliche Aushandlungsprozesse unerlässlich.
Antrag EP-Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | BAG Wissenschaft, Hochschule, Technologiepolitik (dort beschlossen am: 08.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.10.2023, 10:42 |