Im Ampelkoalitionsvertrag steht: "Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden. Die EU und Deutschland dürfen nicht erpressbar sein. Wir wollen verhindern, dass Menschen für geopolitische oder finanzielle Interessen instrumentalisiert werden. Deshalb setzen wir uns für rechtsstaatliche Migrationsabkommen mit Drittstaaten im Rahmen des Europa- und Völkerrechts ein. Wir werden hierfür prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus in Ausnahmefällen unter Achtung der GFK und EMRK in Drittstaaten möglich ist"
Diesem Koalitionsvertrag haben die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Damit sind wir programmatisch offen für Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten. Wir sollten keine Beschlüsse treffen, die Koalitionsvertragswidrig sind oder getroffene Vereinbarungen in Frage stellen.
Dringlichkeitsantrag: | Humanität und Ordnung: für eine anpackende, pragmatische und menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik |
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Antragsteller*in: | Sebastian Pewny (KV Bochum) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: D-02-014 |
Eingereicht: | 12.11.2023, 11:53 |