Wir ahben bereits auf dem Länderrat beschlossen: Das Verhandlungsergebnis eines jeden Rechtsaktes muss am Ende gmeinsam bewertet werden. Neben einigen Schwerpunkten, für die sich die Bundesregierung einsetzt wie Menschenrechtsmonitoring und der Ausnahme von Familien aus Grenzverfahren, kann es auch zu einer verschlechterung der Verordnungen kommen.
Wir halten an dieser Notwendigkeit fest.
Den Auftrag zur Bewertung sollten wir auch auf einer Bundesdeligiertenkonferenz beschließen.