Die Prüfung von Asylverafrehn außerhalb der EU ist mit geltendem int. Recht nicht vereinbar und ist auch in der vom europäischen Rat beschlossenen Positionierung der GEAS-Reform weiterhin ausgeschlossen.
Statt wie andere Scheindebatten zu führen, sehen wir das das int. Recht als Grundlage unsere Handelns.