Gerade bei der Forderung "Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden. " sei daran erinnert, dass zum einen die Abschiebung von Straftäter*innen mit Asylschutz, da ihnen z.B. in dem Land, in das sie abgeschoben werden sollen der Tod droht, eine Abschiebung rechtswidrig ist. Zum anderen, dass es für Verbüßung von Straftaten (unabhängig der Schwere) eine Strafe gibt, die nicht aufgrund der Nationalität noch um eine Abschiebung erweitert werden kann und es sich hierbei also nur um das Nachplappern des rechtspopulistischen Diskurses und das Übernehmen von Parolen, die vor 10 - 15 Jahren noch die NPD auf Plakate druckte, handelt. In Zeiten, in denen wir eine Nettozuwanderung von ca. 400.000 Personen jährlich bräuchten, um das derzeitige Niveau von ca. 45 Millionen Erwerbspersonen zu halten, ist jede Abschiebung eine zu viel. Und abgesehen von dieser arbeitsmarktlichen Verwertungslogik, ist es eine Frage der Menschenrechte denen wir uns verschrieben haben, das Menschenrecht auf Asyl oder das Menschenrecht auf Freizügigkeit nicht noch weiter einzuschränken.
Viel mehr muss es einen Gegenpol zum derzeitigen populistischen Überbietungswettbewerb der Entrechtung und Stigmatisierung in der politischen Debatte geben. Dazu gehören natürlich Investitionen in Personal in den Ausländerbehörden, in Integrations- und Sprachkurse, in den Zugang zum Arbeitsmarkt, in Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, in mehr Infrastruktur (Schulen, Kitas etc.), die hier in anderen Punkten aufgenommen sind. Wofür wir kämpfen sollten, ist eine Wende im Umgang mit Migrant*innen und Geflüchteten - Weg von der Suche nach dem noch so kleinsten Grund für eine Abschiebung, hin zum Kämpfen um jede*n Einzelne*n, hier ein neues Leben in Würde, in Freiheit und in Gleichheit vor dem Gesetz führen zu können (Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).