Veranstaltung: | 49. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung/Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 09.10.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 09.10.2023, 13:32 |
WO-EP-01: Wahlordnung für die Aufstellung der Bundesliste zu den Europawahlen
Antragstext
1. Die Aufstellung der Bundesliste zu den Europawahlen ist geheim und wird mittels einer
Abstimmungssoftware (Televoter) durch ein Meinungsbild in Verbindung mit einer schriftlichen
Bestätigungswahl durchgeführt.
An dem Meinungsbild dürfen alle Delegierten der Bundesdelegiertenkonferenz teilnehmen.
Anschließend findet eine schriftliche Schlussabstimmung über die gesamte Europaliste im
Sinne des Wahlgesetzes statt. Stimmberechtigt sind bei der Schlussabstimmung nur Delegierte,
die wahlberechtigt im Sinne des Wahlgesetzes (§ 6 EuWG) sind und deren Identität überprüft
werden kann (gültiger Personalausweis oder Reisepass). Unionsbürger*innen müssen zusätzlich
eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie iS.d. § 6 Abs. 3 EuWG in der
Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten.
2. Zu einem Wahlgang, beginnend mit der Erstellung des Meinungsbildes, sind alle Personen
zugelassen, die nach Aufforderung durch das Präsidium und rechtzeitig vor Beginn der Wahl
bei der technischen Antragskommission ihre Kandidatur angemeldet haben und für die
Europawahl nachweislich passiv wahlberechtigt sind, § 6b EuWG. Das Präsidium verkündet den
Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses für einen
Wahlgang durch das Präsidium ist eine Kandidatur für diesen Platz nicht mehr möglich.
3. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des Listenplatzes,
für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den
jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die
Vorstellungszeit für Kandidaturen beträgt 5 Minuten. Kandidat*innen für Listenplatz 1
bekommen abweichend 10 Minuten Vorstellungszeit.
4. Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von Name und KV an
die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium eingereicht werden. Die schriftliche
Frage ist in eine der beiden bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur
Beantwortung der Fragen stehen den jeweiligen Kandidat*innen 5 Minuten zur Verfügung. Das
Präsidium verliest pro Kandidat*in maximal 4 gezogene Fragen.
5. Erstreckt sich die Listenaufstellung über mehrere Tage der BDK, erhalten diejenigen, die
an einem Vortag angetreten sind, einmalig die Möglichkeit zu einer Kurzvorstellung von einer
Minute vor dem jeweils zu vergebenden Listenplatz, für den sie an dem Tag erstmals
kandidieren.
6. Insgesamt werden bis zu 40 Listenplätze gewählt. Erstreckt sich die Listenaufstellung
über mehrere Tage, erfolgt die Listenaufstellung am jeweils ersten Tag in Einzelwahl, an
Folgetagen - spätestens jedoch ab Listenplatz 25 - erfolgt die Listenaufstellung in
verbundener Einzelwahl.
Einzelwahl Listenplätze
7. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Kommt eine
solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang eine Stichwahl
zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt. Hierbei entscheidet die
einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Kandidatinnen und Kandidaten,
die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
Verbundene Einzelwahl Listenplätze
8. Es werden jeweils bis zu fünf Plätze verbunden gewählt. Zunächst werden die Frauenplätze,
danach die offenen Plätze gewählt. Es können jeweils so viele Stimmen abgegeben, wie
verbundene Plätze gewählt werden oder mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden. Im ersten
und zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhält
und zu den entsprechend der Anzahl der zu wählenden Plätze bestplatzierten Kandidat*innen
gemäß Anzahl der erreichten Stimmen zählt. Die Platzierung auf der Liste erfolgt nach
Reihenfolge der Wahl gemäß erreichter Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
9. Wird ein oder mehrere Platz bzw. Plätze im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein
zweiter Wahlgang. Es können jeweils so viele Stimmen abgegeben werden, wie Plätze noch zu
besetzen sind oder mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden.
10. Wird ein Platz oder mehrere Plätze im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein
dritter Wahlgang. Hier gilt die Reihenfolge der Stimmergebnisse. Gewählt ist, wer die
relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Sollten auch hier ein bzw. mehrere Plätze
nicht gewählt werden, wird ein neuer erster Wahlgang eröffnet.
11. Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können, sollten
Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über https://antraege.gruene.de
eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.