Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2024, 14:55 |
§ 14 Abs. 2 Bundesversammlung, Einladungsfrist
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(2) Der Bundesvorstand beruft die Bundesversammlung in der Regel 8 Wochen vorher
durch schriftliche Information der Kreisverbände unter Beifügung der vorläufigen
Tagesordnung ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden.
Zu Personenwahlen muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Bundesversammlung
eingeladen werden. Wenn aus wichtigem Grund eine Neu- oder Nachwahl erforderlich
scheint, kann eine Ausnahme hiervon beschlossen werden. Eine solche Ausnahme
bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Delegierten der
Bundesversammlung; die Abstimmung darüber erfolgt auf Antrag schriftlich.
Änderungsanträge
- S-12 (Philipp Schmagold (KV Plön), Eingereicht)