Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2024, 14:49 |
§ 17 Bundesvorstand, Zusammensetzung
Satzungstext
§ 17 Bundesvorstand
(1) Der Bundesvorstand vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Er führt
deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.
(2) Dem Bundesvorstand gehören sechs Mitglieder an:
1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon mindestens eine Frau,
2. der/die politische Geschäftsführer*in,
3. der/die Bundesschatzmeister*in,
4. zwei stellvertretende Vorsitzende.
(3) Der Bundesvorstand vertritt die Bundespartei gem. § 26 Abs. 2 BGB. Dem
Bundesvorstand gehören mindestens zur Hälfte Frauen an, zudem soll sich in ihm
die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Die Bundesversammlung wählt aus den
gewählten Mitgliedern des Bundesvorstandes eine frauenpolitische Sprecherin,
eine*n vielfaltspolitische*n Sprecher*in und eine*n europäische*n und
internationale*n Koordinator*in.