Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | A Aufbruch für das Land - Für ein Land das einfach funktioniert |
Antragsteller*in: | Wolf-Christian Bleek (KV Starnberg) und 37 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Grünes-Netz-Nutzer*innen) |
Angelegt: | 21.09.2024, 21:29 |
Klimageld Jetzt!
Antragstext
Dr. Christian Bleek, 82211 Herrsching, Mario Hüttenhofer, Berlin, Karl-W. Koch,
Mehren
KLIMAGELD JETZT!
Das Klimageld ist ein wichtiges Element, um die soziale Gerechtigkeit in der
Klimapolitik sicher zu stellen und die Bevölkerung bei den durch
Klimaschutzmaßnahmen steigenden Kosten zu entlasten. Es ist schon lange
beschlossen und muss nun endlich umgesetzt werden.
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90
/ Die Grünen, die Regierungsfraktionen von SPD und FDP, sowie die
Bundesregierung auf, das Klimageld gemäß dem Beschluss der BDK Bielefeld 2019
und der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislatur unter
Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel umzusetzen. (1),(2).
Das Klimageld (dort Energiegeld genannt) soll gemäß Beschluss der BDK Bielefeld
2019 wie folgt aussehen:
„Aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanzieren wir jährlich ein Energiegeld,
das alle Einwohner*innen am Jahresanfang erhalten. Es steigt mit dem CO2-Preis
an. Da Menschen mit niedrigem Einkommen in der Regel weniger CO2 produzieren,
profitieren sie überdurchschnittlich davon. Die über die Absenkung der
Stromsteuer hinausgehenden Einnahmen der CO2-Bepreisung schütten wir
vollumfänglich aus. Dieses Energiegeld erhält jede*r in derselben Höhe und es
wird nicht auf Transferleistungen angerechnet.“
So werden eine gerechte und sozial ausgewogene Klimapolitik möglich,
einkommensschwache Haushalte entlastet und gleichzeitig die Akzeptanz für
Klimaschutzmaßnahmen in der breiten Bevölkerung erhöht.
Vorgeschobene Argumente, „die Auszahlung ist technisch schwierig“, lassen wir
nach mehr als zwei Jahren nicht mehr gelten.
Begründung:
1.Soziale Gerechtigkeit
Klimaschutzmaßnahmen wie die CO2-Bepreisung erhöhen die Kosten für Heizen,
Mobilität und Strom. Das Klimageld sorgt dafür, dass insbesondere Bürger*innen
mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden, da diese Gruppen
prozentual mehr von ihrem Einkommen für Energie aufwenden.
2. Erhöhung der Akzeptanz für die Energiewendepolitik
Durch das Klimageld wird die Klimapolitik gerechter gestaltet. Die Akzeptanz der
Bürger*innen für umweltpolitische Maßnahmen wird erhöht. Besonders in ländlichen
Gebieten oder in Haushalten mit geringerem Einkommen wird die Unterstützung für
die Politik der Energiewende wachsen.
3. Vermeidung von sozialem Unfrieden
Ohne eine soziale Komponente wie das Klimageld könnten Klimaschutzmaßnahmen als
"Eliteprojekte" wahrgenommen werden. Das führt zu Spannungen in der
Gesellschaft, die von Rechtspopulisten ausgenutzt werden. Das Klimageld wirkt
dem entgegen.
4. Stärkung der Volkswirtschaft
Das Klimageld wirkt wie ein "Puffer" gegen Energiekosten-bedingte
Preissteigerungen. Haushalte werden vor den Folgen stark schwankender Preise
geschützt, was gerade in Zeiten höherer Inflation bedeutsam ist.
Unternehmen können sich auf stabilere Absatzmärkte verlassen, da die Kaufkraft
der Verbraucher nicht durch steigende Energiepreise übermäßig belastet wird.
Dies stärkt den Binnenmarkt und sichert Arbeitsplätze.
5. Verfassungsrechtliche Aspekte
Das Klimageld lässt sich auch verfassungsrechtlich begründen; es schafft einen
Lastenausgleich für die ungleich verteilte Belastung durch die CO2-Abgabe.
Personen, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen, werden so an den
positiven Folgen des Klimaschutzes beteiligt, ohne gleichzeitig überproportional
Kosten tragen zu müssen.
6. Langfristige Entlastung von Bundes- und Länderhaushalten
Wenn der Klimawandel wirksam mit hoher gesellschaftlicher Akzeptanz bekämpft
wird, werden die Kosten für zukünftige klimabedingte Schäden, z. B. durch
Hochwasser und Dürren, sinken. Das Klimageld trägt damit indirekt zur
Stabilisierung der öffentlichen Finanzen bei.
(1)Koalitionsvertrag der Ampelregierung, S. 49:
[Zitat] Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des
Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen
Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln
(Klimageld).
(2) BDK Bielefeld 2019 - Beschluss: Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein
klimaneutrales Land, Zeile 1325ff -
https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-
Beschluss-BDK-11-2019.pdf
……………
weitere Antragsteller*innen
- Mario Hüttenhofer (KV Konstanz)
- Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
- Uta Lentföhr-Rathjen (KV Neumünster)
- Jakob Bleek (KV Potsdam-Mittelmark)
- Clara-Sophie Schrader (KV Berlin-Pankow)
- Simon Bleek (KV Potsdam-Mittelmark)
- Bettina Deutelmoser (KV Stade)
- Tabitha Elkins (KV Fürth-Land)
- Philipp Schmagold (KV Plön)
- Sabine Hebbelmann (KV Odenwald-Kraichgau)
- Christopher Stark (KV München)
- Sigrid Pomaska-Brand (KV Märkischer Kreis)
- Peter Meiwald (KV Ammerland)
- Anna Katharina Boertz (KV Celle)
- Raymund Messmer (KV München-Land)
- Matthias Henneberger (KV Wunsiedel)
- Matthias Striebich (KV Forchheim)
- Gregor Kaiser (KV Olpe)
- Torsten Schönebaum (KV Ammerland)
- Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen)
- Barthel Pester (KV Oldenburg-Stadt)
- Kathrin Weber (KV Bielefeld)
- Angelika Aigner (KV Traunstein)
- Norbert Fleige (KV Hamburg-Bergedorf)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Natascha Borota (KV Dortmund)
- Andreas Beckenbach (KV Starnberg)
- Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg)
- Andrea Schulte-Krauss (KV Starnberg)
- Jens Pommer (KV Düsseldorf)
- Sonja Kanis (KV Starnberg)
- Manfred Dippmann (KV Cottbus)
- Stephanie Leonhardt (KV Starnberg)
- Christoph von Gronau (KV Starnberg)
- Felix Groß (KV Garmisch-Partenkirchen)