Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Charlottenburg-Wilmersdorf (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 13:27 |
V-12: Einführung einer klimagerechten EU-Umsatzsteuer
Antragstext
Als EU müssen wir bis 2050 klimaneutral sein, als Land sogar
bis 2045.
Eine EU-Umsatzsteuer auf besonders klimaschädliche Produkte unter
Berücksichtigung der Maslowschen Bedürfnispyramide trägt zur Lösung wesentlicher
Herausforderungen gleichzeitig bei: Ein weiterer Schritt in Richtung EU-
Integration, Stärkung der Haushaltseinnahmen durch zusätzliche direkte
Steuereinnahmen und eine Sanktionierung von besonders klimaschädlichem
Einkaufsverhalten.
Die Klimakrise kann vor allem dann entschärft werden, wenn alle beteiligten
Akteure in ihren sozioökonomischen Rollen eingebunden werden, im Rahmen einer
europäischen, gemeinschaftlichen Anstrengung.
Die Transformation der Industrie bzw. der Wirtschaft geht angebotsseitig voran,
benötigt aber noch viel Zeit. Ökonomie besteht jedoch aus Angebot und Nachfrage.
Unsere modernen, westlichen Märkte sind sogenannte Käufer- oder Nachfragemärkte,
die insbesondere dadurch geprägt sind, dass es ein sehr großes und vielfältiges
Produktangebot für viele Bedürfnisse gibt, aus dem die Bürger*innen idealerweise
informiert und souverän auswählen können.
Eine klimagerechte EU-Umsatzsteuer zielt auf die Nachfrage besonders
wohlhabender Bürger*Innen innerhalb des EU-Binnenmarkts. Alle Produkte haben
einen klimarelevanten oder CO2-äuqivalenten Fußabdruck. Zu den sehr Schädlichen
gehören z. B. Privatjets, Super-Sportwagen, Yachten und weitere.
Eine wissenschaftlich fundierte Berechnung eines „Climate- / Klima-Scores“ und
entsprechende Kennzeichnung (analog zum Nutri-Score) würde die systematische
Kategorisierung von klimaschädlichen Produkten erheblich vereinfachen. Eine
klimagerechte EU-Umsatzsteuer sollte auf als besonders klimaschädlich
kategorisierte Produktgruppen erhoben werden.
Physiologische, Sicherheits- und soziale Grundbedürfnisse der
Mehrheitsbevölkerung sollten dabei priorisiert werden über die teilweise sehr
klimaschädliche Erfüllung von Individualbedürfnissen und
Selbstverwirklichungsbedürfnissen einer sehr wohlhabenden, kleinen Minderheit.
Neben der steuerlichen Berücksichtigung von „Climate- / Klima-Score“
gekennzeichneten Produkten ermöglicht solch ein „Score“ auch eine
aussagekräftige klimarelevante Produktinformation, welche Bürger*Innen in den
verschiedenen Rollen als staatliche Einkäufer, Unternehmenseinkäufer, Investoren
oder Konsumenten beim Einkauf berücksichtigen können.
Die zwei eng miteinander verbundenen Kernforderungen dieses Antrags mit dem Ziel
der Diskussion und ggf. Aufnahme in das Wahlprogramm für die nächste
Bundestagswahl bestehen aus
1. Einführung einer klimagerechten EU-Umsatzsteuer
2. Einführung eines EU-„Climate-/Klima-Scores“ auf allen Endprodukten und
Zwischenprodukten