Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Charlottenburg-Wilmersdorf (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 13:27 |
V-12: Einführung einer klimagerechten EU-Umsatzsteuer
Antragstext
Eine EU-Umsatzsteuer auf besonders klimaschädliche Produkte unter
Berücksichtigung der Maslowschen Bedürfnispyramide trägt zur Lösung wesentlicher
Herausforderungen gleichzeitig bei: Ein weiterer Schritt in Richtung EU-
Integration, Stärkung der Haushaltseinnahmen durch zusätzliche direkte
Steuereinnahmen und eine Sanktionierung von besonders klimaschädlichem
Einkaufsverhalten.
Die Transformation der Industrie bzw. der Wirtschaft geht angebotsseitig voran,
benötigt aber noch viel Zeit. Ökonomie besteht jedoch aus Angebot und Nachfrage.
Unsere modernen, westlichen Märkte sind sogenannte Käufer- oder Nachfragemärkte,
die insbesondere dadurch geprägt sind, dass es ein sehr großes und vielfältiges
Produktangebot für viele Bedürfnisse gibt, aus dem die Bürger*innen idealerweise
informiert und souverän auswählen können.
Eine wissenschaftlich fundierte Berechnung eines „Climate- / Klima-Scores“ und
entsprechende Kennzeichnung (analog zum Nutri-Score) würde die systematische
Kategorisierung von klimaschädlichen Produkten erheblich vereinfachen. Eine
klimagerechte EU-Umsatzsteuer sollte auf als besonders klimaschädlich
kategorisierte Produktgruppen erhoben werden.
Neben der steuerlichen Berücksichtigung von „Climate- / Klima-Score“
gekennzeichneten Produkten ermöglicht solch ein „Score“ auch eine
aussagekräftige klimarelevante Produktinformation, welche Bürger*Innen in den
verschiedenen Rollen als staatliche Einkäufer, Unternehmenseinkäufer, Investoren
oder Konsumenten beim Einkauf berücksichtigen können.