Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Tübingen (dort beschlossen am: 25.06.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 11:25 |
V-11: Rechtliche Änderung beim Einwurf von Flyern in Briefkästen „ohne Werbung“
Antragstext
Die BDK von Bündnis90/Die Grünen fordert die Bundestagsfraktion auf, im
Bundestag möglichst vor der Bundestagswahl 2025 zu erreichen, dass in Zukunft
Wahlwerbung in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor der Wahl auch dann
eingeworfen werden darf, wenn auf dem Briefkasten der Erhalt von Werbung
ausgeschlossen wird. Dies soll gelten, sofern politische Werbung auf Briefkästen
nicht explizit abgelehnt wird.
Begründung
Rechtliche Lage:
Gesetze und Verordnungen machen keine Aussage darüber, ob Wahlwerbung der Parteien in Briefkästen eingeworfen werden darf, die „keine Werbung“ Aufkleber haben. Das Richterrecht sieht so aus: Nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts (KG Berlin NJW 2002, 379 ff.), gegen das keine Verfassungsbeschwerde zugelassen wurde (BVerfG NJW 2002, 2938 f.), bestätigt den Anspruch, dass keine Wahlwerbung eingeworfen werden darf, wenn Werbung auf Briefkästen explizit abgelehnt wird. Der wissenschaftliche Dienst hat die Meinung vertreten, dass der Bundestag eine Duldungspflicht für Wahlwerbung zu Wahlkampfzeiten einführen könnte (WD 3 - 3000 - 106/16). Eine Initiative im Bundestag von 2021 wurde dort nicht entschieden.
Notwendigkeit:
Es ist dringend notwendig, dass Wahlwerbung in Briefkästen zugelassen wird. Denn
- Wahlwerbung ist ein zentraler Bestandteil der Wahlvorbereitung und damit als wichtiger Teil der Demokratie anzusehen.
- Die direkte Ansprache aller Wahlberechtigten ist wesentlich dafür, eine hohe Wahlbeteiligung, also eine hohe Partizipation an der Demokratie zu erreichen.
- Die Praxis ignoriert das Richterrecht weitgehend. Viele Parteien und Listen werfen ihre Flyer auch in Briefkästen mit Aufklebern, und es gibt so gut wie keine Beschwerden.
- Parteien, die sich an die Regelung halten, erreichen entweder weniger Leute, oder sie haben erheblich höhere Kosten, wenn sie Verteildienst beauftragen. Persönlich adressierte Werbung ist ja weiterhin nicht ausgeschlossen.
- Parteien, die sich an die Regelung halten, sind auch deswegen benachteiligt, weil ihnen aus der Bevölkerung vorgeworfen wird, dass sie es ja nicht einmal schaffen, alle Haushalte mit Informationsmaterial zu versorgen.
- Kaum jemand in der Bevölkerung weiß, dass sie mit dem „keine Werbung“ Aufkleber auch Wahlwerbung ausschließen. Deswegen gibt es bei Verstoß auch praktisch keine Beschwerden. Die Bevölkerung akzeptiert den Verstoß gegen das Richterrecht und wird wider Willen nicht informiert.
- Die Tatsache, dass der Bundestag die Rechtssituation seit langem nicht rechtlich verbessert hat, lässt darauf schließen, dass auch der Bundestag den weit verbreiteten Verstoß akzeptiert.
- Innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen führt die Situation zu langen Diskussionen, Unmut und diversen Wegen, das Recht zu umgehen. Das wird aus mehreren Kreisverbänden berichtet.
Als eine Partei des Rechtsstaats sollten wir dafür sorgen, dass dieser Missstand bis zur Bundestagswahl 2025 beseitigt wird. Deswegen dieser Antrag.
Unterstützt wird der Antrag u.a. von:
- KV Konstanz
- KV Sigmaringen
- KV Rems-Murr
- KV Böblingen
- KV Wangen