Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 12:15 |
Frauenstatut §1 Abs. 1, Mindestquotierung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei
den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze
vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten,
dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen
(offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
Änderungsanträge
- S-03 (KV Schwerin (dort beschlossen am: 24.09.2024), Eingereicht)