Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung, Statute und Ordnungen (wird aufrgund der aktuellen politischen Lage nicht mehr behandelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2024, 10:34 |
§ 14 Bundesversammlung, Delegierte / Grundmandat
Satzungstext
(1) Die Bundesversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Die
Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des
Kreisverbandes gewählt. Die Kreisverbände werden aufgefordert, bei den
Delegierten die Mindestquotierung von Frauen zu wahren. Zur Ermittlung der
Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der
Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 750 multipliziert. Das Ergebnis wird
durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis
zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige
Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss
(Grundmandat). Maßgeblich sind die dem Bundestagspräsidenten im letzten
Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.
Änderungsanträge
- S-07 (KV Vorpommern-Greifswald (dort beschlossen am: 14.09.2024), Eingereicht)
- S-07/01 (Kreisverband Mittelsachsen (dort beschlossen am: 23.10.2024), Eingereicht)
- S-10 (Bundesvorstand (dort beschlossen am: 30.09.2024), Eingereicht)
- S-10-009 (Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld), Eingereicht)
- S-27 (Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)