Antrag: | Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftsteuer reformieren |
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Antragsteller*in: | Rasmus Andresen (KV Flensburg) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.10.2024, 19:12 |
VR-09 (V-15)-016-3: Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftsteuer reformieren
Antragstext
Von Zeile 15 bis 17:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.
1 Mio500.000 Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
Die Erwerbsarbeit und die Konsumausgaben in Deutschland werden sehr stark
besteuert, während kaum Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die riesigen privaten
Vermögen in Deutschland entrichtet werden. Das Steueraufkommen liegt nur bei 1
bis 3 Prozent der jährlich übertragenen 250 bis 400 Mrd. EUR. Unter anderem
dadurch geht die Vermögensschere seit Jahrzehnten immer weiter auf, sodass
Deutschland heute die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweist. Wir
sind zu einer „Erbengesellschaft“ geworden, in der über 50 Prozent des Vermögens
aus Erbe stammt.
Wir wollen mit einer grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform die
gravierenden Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System schließen. Hierbei soll
die Besteuerung sehr großer Vermögen im Fokus liegen, sodass Vermögen zukünftig
in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beitragen.
Wesentliche Eckpunkte der Reform sind:
- Gleicher großzügiger Lebensfreibetrag für alle: Die vielen
unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen,
erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio500.000 Euro pro Person
ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
- Einheitlicher Steuersatz: Oberhalb des Freibetrags soll ein linearer
Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
gelten (Immobilien, Betriebsvermögen, Aktien, etc.). Hierdurch käme es zu
einer indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin oder ein Erbe den
Freibetrag überschreitet, umso geringer ist auch der durchschnittliche
Steuersatz. Die genaue Höhe des Steuersatzes soll dabei so gewählt werden,
dass die Belastung für die Erwerber tragbar bleibt und die Steuer dennoch
effektiv zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt.
- Weniger Ausnahmen: Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung
führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen (außer §
13 ErbStG, der u.a. den Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für
die Ausbildung regelt), insbesondere sollen die Regelungen zur Ausnahme
von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Die
Besteuerung darf real nicht wie heute regressiv sein.
- Arbeitsplätze schützen: Die Herausforderungen bei der Vererbung von
Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht
durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, soll es großzügige
Stundungsregelungen geben. Die Steuer kann unabhängig von der Art des
übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des
Stundungszeitraumes in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden.
Mit dieser Erbschaftsteuerreform leisten Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen
Beitrag für eine zukunfts- und leistungsfähige sowie gerechtere Gesellschaft.
weitere Antragsteller*innen
Insgesamt 52 Unterstützer*innen.- Sven-Christian Kindler (KV Hannover)
- André Schulze (KV Berlin-Neukölln)
- Karoline Otte (KV Northeim/Einbeck)
- Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße)
- Pippa Schneider (KV Göttingen)
- Daniel Lüchow (KV Hannover)
- Konstantin Mallach (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Jamila Schäfer (KV München)
- Katrin Langensiepen (KV Hannover)
- Cim Kartal (KV Bielefeld)
- Felix Winter (KV Rostock)
- Titus Dharmababu (KV Frankfurt)
- Stephan Fritsch (KV Erlangen-Stadt)
- Thomas Reimeier (KV Lippe)
- Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Yvonne Marchewitz (KV Hannover)
- Julius Nebel (KV Hamburg-Mitte)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Milan Bachmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Bettina Deutelmoser (BV Bundesverband)
- Rania Al-Sahhoum (KV Berlin-Mitte)
- Manuel Mühlbauer (KV Fürth-Land)
- Jan Ovelgönne (KV Hochsauerland)
- Lev Gordon (KV Berlin-Neukölln)
- Meta Janßen-Kucz (KV Leer/Ostfriesland)
- Djenabou Diallo Hartmann (KV Hannover)
- Klaudia Maria Hanisch (KV Göttingen)
- Dirk-Claas Ulrich (KV Göttingen)
- Marcel Richter (KV Braunschweig)
- Julian Mensak (KV Hannover)
- Helge Limburg (KV Holzminden)
- Simon Gast (KV Osnabrück-Land)
- Jan Frederik Wienken (KV Braunschweig)
- Christoph Sippel (KV Schwalm-Eder)
- Swantje Schendel (KV Braunschweig)
- Vivien Bohm (KV Berlin-Mitte)
- Torsten Franz (KV Lüneburg)
- Tanja Meyer (KV Vechta)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dörte Feiß (KV Hamburg-Nord)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Inga Biel (KV Hannover)
- Steffen Regis (KV Kiel)
- Mechthild Rosker (KV Herzogtum Lauenburg)
- Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
- Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)
- Leon Ilidio Flores Monteiro (KV Hannover)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Askan Grimmelsmann (KV Neumünster)
- Jan Frederik Wienken (KV Braunschweig)
- Christoph Sippel (KV Schwalm-Eder)
- Swantje Schendel (KV Braunschweig)
- Vivien Bohm (KV Berlin-Mitte)
- Torsten Franz (KV Lüneburg)
- Tanja Meyer (KV Vechta)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dörte Feiß (KV Hamburg-Nord)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Inga Biel (KV Hannover)
- Steffen Regis (KV Kiel)
- Mechthild Rosker (KV Herzogtum Lauenburg)
- Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
- Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)
- Leon Ilidio Flores Monteiro (KV Hannover)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Askan Grimmelsmann (KV Neumünster)
Von Zeile 15 bis 17:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.
1 Mio500.000 Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
Die Erwerbsarbeit und die Konsumausgaben in Deutschland werden sehr stark
besteuert, während kaum Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die riesigen privaten
Vermögen in Deutschland entrichtet werden. Das Steueraufkommen liegt nur bei 1
bis 3 Prozent der jährlich übertragenen 250 bis 400 Mrd. EUR. Unter anderem
dadurch geht die Vermögensschere seit Jahrzehnten immer weiter auf, sodass
Deutschland heute die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweist. Wir
sind zu einer „Erbengesellschaft“ geworden, in der über 50 Prozent des Vermögens
aus Erbe stammt.
Wir wollen mit einer grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform die
gravierenden Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System schließen. Hierbei soll
die Besteuerung sehr großer Vermögen im Fokus liegen, sodass Vermögen zukünftig
in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beitragen.
Wesentliche Eckpunkte der Reform sind:
- Gleicher großzügiger Lebensfreibetrag für alle: Die vielen
unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen,
erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.1 Mio500.000 Euro pro Person
ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
- Einheitlicher Steuersatz: Oberhalb des Freibetrags soll ein linearer
Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
gelten (Immobilien, Betriebsvermögen, Aktien, etc.). Hierdurch käme es zu
einer indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin oder ein Erbe den
Freibetrag überschreitet, umso geringer ist auch der durchschnittliche
Steuersatz. Die genaue Höhe des Steuersatzes soll dabei so gewählt werden,
dass die Belastung für die Erwerber tragbar bleibt und die Steuer dennoch
effektiv zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt.
- Weniger Ausnahmen: Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung
führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen (außer §
13 ErbStG, der u.a. den Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für
die Ausbildung regelt), insbesondere sollen die Regelungen zur Ausnahme
von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Die
Besteuerung darf real nicht wie heute regressiv sein.
- Arbeitsplätze schützen: Die Herausforderungen bei der Vererbung von
Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht
durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, soll es großzügige
Stundungsregelungen geben. Die Steuer kann unabhängig von der Art des
übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des
Stundungszeitraumes in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden.
Mit dieser Erbschaftsteuerreform leisten Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen
Beitrag für eine zukunfts- und leistungsfähige sowie gerechtere Gesellschaft.
weitere Antragsteller*innen
- Sven-Christian Kindler (KV Hannover)
- André Schulze (KV Berlin-Neukölln)
- Karoline Otte (KV Northeim/Einbeck)
- Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße)
- Pippa Schneider (KV Göttingen)
- Daniel Lüchow (KV Hannover)
- Konstantin Mallach (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Jamila Schäfer (KV München)
- Katrin Langensiepen (KV Hannover)
- Cim Kartal (KV Bielefeld)
- Felix Winter (KV Rostock)
- Titus Dharmababu (KV Frankfurt)
- Stephan Fritsch (KV Erlangen-Stadt)
- Thomas Reimeier (KV Lippe)
- Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Yvonne Marchewitz (KV Hannover)
- Julius Nebel (KV Hamburg-Mitte)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Milan Bachmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Bettina Deutelmoser (BV Bundesverband)
- Rania Al-Sahhoum (KV Berlin-Mitte)
- Manuel Mühlbauer (KV Fürth-Land)
- Jan Ovelgönne (KV Hochsauerland)
- Lev Gordon (KV Berlin-Neukölln)
- Meta Janßen-Kucz (KV Leer/Ostfriesland)
- Djenabou Diallo Hartmann (KV Hannover)
- Klaudia Maria Hanisch (KV Göttingen)
- Dirk-Claas Ulrich (KV Göttingen)
- Marcel Richter (KV Braunschweig)
- Julian Mensak (KV Hannover)
- Helge Limburg (KV Holzminden)
- Simon Gast (KV Osnabrück-Land)
- Jan Frederik Wienken (KV Braunschweig)
- Christoph Sippel (KV Schwalm-Eder)
- Swantje Schendel (KV Braunschweig)
- Vivien Bohm (KV Berlin-Mitte)
- Torsten Franz (KV Lüneburg)
- Tanja Meyer (KV Vechta)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dörte Feiß (KV Hamburg-Nord)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Inga Biel (KV Hannover)
- Steffen Regis (KV Kiel)
- Mechthild Rosker (KV Herzogtum Lauenburg)
- Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
- Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)
- Leon Ilidio Flores Monteiro (KV Hannover)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Askan Grimmelsmann (KV Neumünster)
- Jan Frederik Wienken (KV Braunschweig)
- Christoph Sippel (KV Schwalm-Eder)
- Swantje Schendel (KV Braunschweig)
- Vivien Bohm (KV Berlin-Mitte)
- Torsten Franz (KV Lüneburg)
- Tanja Meyer (KV Vechta)
- Lauren Schubbe (KV Wuppertal)
- Dörte Feiß (KV Hamburg-Nord)
- Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
- Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
- Inga Biel (KV Hannover)
- Steffen Regis (KV Kiel)
- Mechthild Rosker (KV Herzogtum Lauenburg)
- Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
- Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)
- Leon Ilidio Flores Monteiro (KV Hannover)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Askan Grimmelsmann (KV Neumünster)