Antrag: | Klimageld einführen (V-22, V-31 geeint) |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND (dort beschlossen am: 25.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-02/03 NEU |
Eingereicht: | 25.10.2024, 11:55 |
VR-02-011: Klimageld einführen (V-22, V-31 geeint)
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 11 bis 13:
Eine Besteuerung und damit eine einfache soziale Differenzierung der Zahlungen des pro-Kopf Klimageldes sowie weitere soziale Kriterien sind denkbar, sollten jedoch die Einführung des Klimagelds noch im Jahr 2025 nicht verzögern.
Die Energiepreispauschale 2021 zeigt: Eine soziale Staffelung durch einkommensabhängige Besteuerung des Klimageldes ist sofort möglich. Dadurch erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen das Klimageld in voller Höhe. Mittlere Einkommen werden stärker entlastet als hohe Einkommen und Spitzenverdiener erhalten kein Klimageld.
Von Zeile 11 bis 13:
Eine Besteuerung und damit eine einfache soziale Differenzierung der Zahlungen des pro-Kopf Klimageldes sowie weitere soziale Kriterien sind denkbar, sollten jedoch die Einführung des Klimagelds noch im Jahr 2025 nicht verzögern.
Die Energiepreispauschale 2021 zeigt: Eine soziale Staffelung durch einkommensabhängige Besteuerung des Klimageldes ist sofort möglich. Dadurch erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen das Klimageld in voller Höhe. Mittlere Einkommen werden stärker entlastet als hohe Einkommen und Spitzenverdiener erhalten kein Klimageld.