Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Ahrweiler (dort beschlossen am: 20.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.09.2024, 21:55 |
V-14: Maßnahmen zum Hochwasserschutz: "Überragendes öffentliches Interesse" gesetzlich verankern und Finanzmittel bereit stellen
Antragstext
Drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal zeigt sich, dass die Prozesse zum
Bau von Regen-Rückhaltebecken und anderen Schutzmaßnahmen sehr langwierig sind.
Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass ein wirksamer Schutz daher erst in
rund 40 Jahren umgesetzt sein kann. Da die Gefährdung durch Starkregen aufgrund
des Klimawandels vor allem in den Mittelgebirgsregionen steigt, dürfen wir
diesen Realisierungszeitraum nicht als gegeben hinnehmen.
Die langwierigen Genehmigungsprozesse tragen wesentlich zu dem langen Zeitraum
bei. Daher beantragen wir, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich im Rahmen der
Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen dafür einsetzt, für
bauliche Maßnahmen zum Starkregen- und Hochwasserschutz gesetzlich ein
"überragendes öffentliches Interesse" festzustellen.
Der Bund muss zudem entsprechende finanzielle Mittel bereit stellen, um die
Behörden mit dem benötigten Fachpersonal für die Planungen und Genehmigungen
auszustatten.
Begründung
Regen-Rückhaltebecken können gerade in den Mittelgebirgsregionen ein wirkungsvolles Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser sein. Der langwierige Planungs- und Genehmigungsprozess kann deutlich verkürzt werden, wenn für Maßnahmen zum Hochwasserschutz gesetzlich ein "überragendes öffentliches Interesse" festgestellt würde.
Dieses Mittel entfaltet bei der Genehmigung von Windkraft- und PV-Anlagen derzeit seine Wirkung. Derartige Effekte sollten wir auch zum Schutz der Bevölkerung nutzen, denn die Häufigkeit von Hochwasser- und Starkregenereignissen in Deutschland wird mit dem fortschreitenden Klimawandel und steigenden Temperaturen zunehmen. Daher ist Eile geboten beim Bau von Schutzeinrichtungen. Wir müssen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen vom üblichen Vorgehen abweichen und zeitnah Vorsorge für kommende Unwetter leisten, statt lediglich teuer wieder aufzubauen.
Damit für die Anpassung von Flächennutzungsplänen und der Bauleitplanung in den Kreisverwaltungen und Landesbehörden ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen darüber hinaus zusätzliche Mittel für die entsprechenden Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden.
Eine detaillierte Ausarbeitung zu den Maßnahmen, die der Kreisverband Ahrweiler konkret fordert, steht zum Download zur Verfügung unter https://gruene-aw.de/permanent/Position-AG-Hochwasser.pdf