Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Pauline-Sophie Dittmann (KV Tübingen) und 114 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 61%) |
Status: | Zurückgezogen (Neu: VR-05) |
Eingereicht: | 27.09.2024, 13:48 |
V-16: Paragraf 218 StGB streichen und Schwangerschaftsabbrüche legalisieren
Antragstext
Wir Grüne stehen schon seit unserer Gründung für körperliche Selbstbestimmung
und reproduktive Rechte der Frauen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei das Recht auf
einen legalen, sicheren und barrierefreien Schwangerschaftsabbruch. Deshalb
haben wir als Teil der Bundesregierung eine Expert*innenkommission eingesetzt,
die Empfehlungen zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
erarbeitet hat. Am 15. April 2024 präsentierte sie ihre finalen Ergebnisse.
Wir fordern die grüne Bundestagsfraktion auf, sich für die ersatzlose Streichung
von Paragraf 218 StGB noch in dieser Legislaturperiode einzusetzen und eine
außerstrafrechtliche Regelung zu finden. Außerdem fordern wir, dass
die Zwangsberatung sowie die dreitägige Wartefrist abgeschafft werden,
die Empfehlungen der Expert*innenkommission zu reproduktiver
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vollumfänglich umgesetzt
werden,
die Denkanstöße der Kommission in die politische Debatte eingebracht
werden,
freiwillige Beratungsangebote ausgebaut werden,
und mehr Informationsmaterial leichter zugänglich gemacht wird.
Eine Möglichkeit, Mehrheiten für diese Forderungen zu finden, ist eine
parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang.
Begründung
Die Expert*innenkommission kam in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland entkriminalisiert werden müssen. Darüber hinaus empfahlen sie einstimmig, Schwangerschaftsabbrüche in den frühen Phasen der Schwangerschaft zu legalisieren und eine Durchführung zeitnah und barrierefrei allen ungewollt schwangeren Personen zu ermöglichen.
Weiter schreiben die Expert*innen, dass auch in den mittleren Phasen der Schwangerschaft (bis zur 22. Schwangerschaftswoche) eine Entkriminalisierung möglich ist und der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat, der auch eine Neuregelung der Beratungspflicht umfasst. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, dass die Zwangsberatung sowie die dreitägige Wartefrist abgeschafft wird.