Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2024, 00:01 |
V-64: Menschenrechte sind unverhandelbar: Asylrecht verteidigen
Antragstext
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert den Kurs in der Migrationspolitik
und die in Teilen populistische und rassistische Debatte, die ihn begleitet. Wir
lehnen die Verschärfungen wie das neue gemeinsame europäische Asylsystem, das
Rückführungsverbesserungsgesetz, die Ausweitung der “Sicheren Herkunftsstaaten”,
aber auch die Leistungskürzungen für Menschen, die ausreisepflichtig sind, ab.
Abschiebungen in ein Land, das nachweislich Folter und außergerichtliche
Hinrichtungen gegen Rückkehrende einsetzt, verstoßen gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention (Grundsatz der Nicht-Zurückweisung). Zudem halten wir
Abschiebungen über Stellvertreter-Staaten für weder vertretbar noch nach unseren
Gesetzen für zulässig.
Auch Länder mit aktuellem Bürgerkrieg oder sog. „Failed States“ wie Libyen, der
Irak oder Syrien sind nach unseren rechtlichen und menschlichen Maßstäben nicht
als „Abschiebeland“ zu akzeptieren. Abschiebungen z.B. von Jesid*innen in das
nach wie vor teilweise vom IS kontrollierte Syrien oder Kurd*innen in die Türkei
lehnen wir ab.
Der Islam als Religion ist friedliebend und human. Wir müssen terroristischen
Islamismus entschlossen mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen. Der
eingeschlagene Kurs hingegen bekämpft Geflüchtete – die häufig genau vor dieser
islamistischen Verfolgung geflohen sind – und stärkt so letztlich die
Terroristen.
Auch die geplanten Kürzungen von Sozialleistungen für ausreisepflichtige
Menschen sind verfassungsrechtlich nicht zulässig.[1] Jeder Mensch, der sich in
Deutschland aufhält, hat ein Recht auf eine menschenwürdige Grundversorgung.
- die unverzügliche Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan für
die von der Bundeswehr in größter Gefahr zurückgelassenen Ortskräften und
ihre Familien
[1] Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Urteil von 2012 (1 BvL 10/10 und
1 BvL 2/11) entschieden, dass das Existenzminimum unantastbar ist, unabhängig
vom Aufenthaltsstatus.
Begründung
Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verbieten die Rückführung in Länder, in denen Menschen Gefahr für Leib und Leben droht.
Statt Humanität und Menschenrechte in den Vordergrund zu stellen, setzt Deutschland verstärkt auf Abschottung, auf Zäune und sogar auf Abkommen mit autoritären Regimen. Das steht im Widerspruch zu den Werten der Menschenrechte, die wir als Partei stets hochgehalten haben und zum im Grundgesetz garantierten Asylrecht. In unserem Grundsatzprogramm steht dazu: „Statt Länder politisch als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten einzustufen, braucht es rechtssichere, schnelle und faire Verfahren, also unvoreingenommene Asylverfahren, und den Zugang zu einer unabhängigen Beratung während des gesamten Verfahrens. Der Globale Pakt für Flüchtlinge steht für das Bestreben, Flucht international menschenwürdig zu gestalten und die Rechte der Betroffenen zu schützen. Entsprechend muss der internationale Umgang mit Geflüchteten rechtebasiert weiterentwickelt werden.“
Der schreckliche islamistische Terroranschlag in Solingen scheint Motivation für die nächsten Asylrechtsverschärfungen der Parteien der demokratischen Mitte zu sein. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien werden auf einmal „möglich“. Viele Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan sind genau vor dieser islamistischen Gewalt geflohen. Das Asylrecht ist das Einfallstor von Neonazis und Rechtsextremisten für rassistische Sündenbock-Ideologien. Deshalb müssen wir alles daran setzen, um das Asylrecht zu verteidigen. Erschreckend ist, dass auch bürgerliche Parteien wie die CDU/CSU mit Merz und Söder Narrative der Rechtsextremisten übernehmen. Sie haben aus unserer Geschichte nichts gelernt!
Eines ist klar: Wer rechte Narrative übernimmt, stärkt damit nur die antidemokratischen und menschenfeindlichen Parteien. Stattdessen ist es unsere Aufgabe, die soziale Infrastruktur auszubauen, die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen und konkrete, zukunftsfähige Lösungen zu bieten, die den Werten von Gerechtigkeit, Menschenwürde und Solidarität gerecht werden.
Nicht zuletzt erwarten wir ein klares Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte und des Grundgesetzes. Die geplanten Kürzungen der Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen sind nicht nur verfassungswidrig – sie untergraben die Grundidee einer menschenwürdigen Behandlung.
Die Grundsätze, auf denen unsere Partei basiert, müssen gerade in unserer Regierungsarbeit konsequent verteidigt werden.