Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 11.10.2024 einen Referent*innen-Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vorgelegt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/MI4/GEAS_01.html
In ihrer Gemeinsamen Stellungnahme vom 22.10.2024 weisen der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Kindernothilfe und terre des hommes darauf hin, dass im Referent*innen-Entwurf des BMI „keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar“ sei: https://b-umf.de/p/gemeinsame-stellungnahme-zum-gesetzesentwurf-fuer-die-umsetzung-der-geas-reform/ .
Insbesondere die geplante Inhaftierung von Kindern sei evident menschenrechtswidrig. Dies ergebe sich u.a. aus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention: „Artikel 3 der UN-KRK verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird. Die Inhaftnahme von Minderjährigen widerspricht diesem Grundsatz, da Haft grundsätzlich negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern hat und nicht im besten Interesse des Kindes ist. Insbesondere der Haftaufenthalt von begleiteten Kindern, nur weil ihre Eltern oder Betreuungspersonen in Haft sind, vernachlässigt das Kindeswohl.“ – Gemeinsame Stellungnahme von BumF e.V., Kindernothilfe e.V. und Terre des Hommes Deutschland e.V. zu den Entwürfen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS-Anpassungsgesetz und Anpassungsfolgegesetz), https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2024/10/stellungnahme-verbandebeteiligung-gesetzgebungsverfahren-gemeinsames-europaisches-asylsystem-bumf-knh-tdh.pdf , S. 8.
Dieser Änderungsantrag basiert auf einem BDK-Änderungsantrag aus dem Jahr 2023 und schreibt diesen fort: https://antraege.gruene.de/49bdk/motion/2395/amendment/16318