Antrag: | Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftsteuer reformieren |
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Antragsteller*in: | Rasmus Andresen (KV Flensburg) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-09 (V-15)-016 |
Eingereicht: | 23.10.2024, 19:12 |
VR-09 (V-15)-016-3: Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftsteuer reformieren
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag zu VR-09 (V-15)-016: Antragstext
Von Zeile 15 bis 19:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerb
sbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio. Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).erbezogenen Lebensfreibetrag pro Person ersetzt werden. Die finale Festlegung des Freibetrags ist noch offen und wird zeitnah auf eine wissenschaftlich fundierte Basis gestellt. Eine Inflationskopplung des Betrags ist ebenfalls denkbar. Durch die Etablierung eines Lebensfreibetrags soll die Besteuerung nur die höchsten Erbschaften betreffen. Selbstgenutzter Wohnraum soll auch weiterhin geschützt sein.
Einheitlicher Steuersatz: Die gesetzlichen Steuersätze haben heute mit den effektiven Steuerbelastungen kaum noch etwas zu tun. Daher muss bei den Steuersätzen etwas geändert werden, damit diese Anwendung finden und funktionieren. Oberhalb des Freibetrags sollkönnte z.B. ein linearer Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
Von Zeile 33 bis 37:
- Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden,
soll es großzügige Stundungsregelungen gebensollen großzügige, langjährige Stundungsregelungenmöglichkeiten eingeführt werden, die Unternehmen die Rückzahlung der Steuer dann ermöglichen, wenn sie diese aus ihrer Liqidität heraus auch leisten können. Die Steuer kann unabhängig von der Art des übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des Stundungszeitraumes in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und lässt Raum für Investitionen.
Antragstext
Von Zeile 15 bis 17:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.
1 Mio500.000 Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 15 bis 19:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerb
sbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio. Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).erbezogenen Lebensfreibetrag pro Person ersetzt werden. Die finale Festlegung des Freibetrags ist noch offen und wird zeitnah auf eine wissenschaftlich fundierte Basis gestellt. Eine Inflationskopplung des Betrags ist ebenfalls denkbar. Durch die Etablierung eines Lebensfreibetrags soll die Besteuerung nur die höchsten Erbschaften betreffen. Selbstgenutzter Wohnraum soll auch weiterhin geschützt sein.
EinheitlicherSteuersatz: Die gesetzlichen Steuersätze haben heute mit den effektiven Steuerbelastungen kaum noch etwas zu tun. Daher muss bei den Steuersätzen etwas geändert werden, damit diese Anwendung finden und funktionieren. Oberhalb des Freibetragssollkönnte z.B. ein linearer Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
Von Zeile 33 bis 37:
- Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden,
soll es großzügige Stundungsregelungen gebensollen großzügige, langjährige Stundungsregelungenmöglichkeiten eingeführt werden, die Unternehmen die Rückzahlung der Steuer dann ermöglichen, wenn sie diese aus ihrer Liqidität heraus auch leisten können. Die Steuer kann unabhängig von der Art des übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des Stundungszeitraumes ingleichmäßigenjährlichen Raten beglichen werden. Das schafft Steuergerechtigkeit, sichert zugleich Arbeitsplätze und lässt Raum für Investitionen.
Antragstext
Von Zeile 15 bis 17:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.
1 Mio500.000 Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 15 bis 17:
- unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerbsbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B.
1 Mio500.000 Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).