Ein Lebensfreibetrag von 1 Mio. Euro würde von vielen Immobilienerben in Ballungsräumen überschritten und diese durch die hohe Liquiditätsbelastung zum Verkauf statt Renovierung und Eigennutzung der geerbten Immobilie zwingen. Es ist zu beachten, dass der Antrag die Steuer auf sämtliche Vermögensgengenstände insbesondere Betriebsvermögen anwenden will. Je nach Berechnungsmethode kann ein kleines Unternehmen diesen Betrag schnell überschreiten
Antrag: | Für mehr Gerechtigkeit und Effizienz: Erbschaftsteuer reformieren |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Mittelsachsen (dort beschlossen am: 23.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-09 (V-15)-016 |
Eingereicht: | 25.10.2024, 01:38 |