Antrag: | Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint) |
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Antragsteller*in: | Tobias Rödel (KV Hagen) und 58 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 39%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-01-122 |
Eingereicht: | 21.10.2024, 22:23 |
VR-01-040: Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint)
Verfahrensvorschlag zu VR-01-122: Titel
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Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint
Verfahrensvorschlag zu VR-01-122: Antragstext
Von Zeile 121 bis 124:
- Funktionsfähige Kommunen: Altschuldenfonds für Kommunen
- Alle Kommunen handlungsfähig machen zur Abwendung der kommunalen Finanznot
Unsere Kommunen brauchen Luft zum Atmen. Deshalb schlagen wir für hoch verschuldete Kommunen einen Altschuldenfonds vor, der den Kommunen die Perspektive gibt, finanzpolitisch handlungsfähig zu werden.
Statt sich auf gleichwertige Lebensverhältnisse hin zu bewegen, drohen die Kommunen in Deutschland weiter auseinanderzudriften und die Spaltung der kommunalen Familie schreitet voran.
Konkret bedeutet das: Jede zweite Kommune sieht sich finanziell nicht in der Lage den Klimaschutz und wichtige soziale Veränderungen anzugehen. 15% der Kommunen können langfristig keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen, viele von ihnen sind in der sogenannten Haushaltssicherung und können eigenständig überhaupt keine Investitionen tätigen. Allein die Investitionsrückstände, um die kommunale Infrastruktur auf aktuellem Niveau zu halten, belaufen sich auf mittlerweile 186,1 Milliarden weil Deutschland schon jahrelang hier so wenig investiert hat wie sonst fast kein EU-Land.
Damit in Zukunft alle Kommunen wieder allen Menschen ein gutes Leben ermöglichen und eine lohnende Zukunftsperspektive zeichnen können, muss sich an der finanziellen Situation der Kommunen etwas grundlegend ändern.
Wie auch schon in vorherigen Parteiprogrammen benannt, müssen Sozialaufgaben und weitere an die Kommunen übertragene Aufgaben vollständig und im Sinne des Konnexitätsprinzips von den Ländern und dem Bund übernommen werden. Wer bestellt, der bezahlt. Aktuell nötigen die Schuldenbremse und die nicht ausgeglichenen Zahlungen im Rahmen des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landeseben die Kommunen dazu, Schulden aufzunehmen. Hier müssen sich die Länder und der Bund stärker als bisher engagieren. Die aktuell über Förderprogramme ausgeschütteten Gelder müssen zukünftig vermehrt den Kommunen direkt zur Verfügung gestellt werden. Das spart Bürokratie, vereinfacht eine zielgerechte Verwendung der Gelder und stellt eine langfristige Lösung dar. Insbesondere soll dies durch eine Stärkung der ungebundenen kommunalen Mittel erreicht werden. Dazu sollte der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen erhöht werden und die Verteilung sich an dem echten Bedarf vor Ort orientieren. Die verbleibenden Förderprogramme werden an den tatsächlichen Bedürfnissen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ausgerichtet. Damit die sozial-ökologische Transformation überall weitergehen kann, müssen hochverschuldete Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Kredite zu finanzieren. Dazu schlagen wir einen Altschuldenfonds vor.
Um eine bessere Analyse und eine Vergleichbarkeit der Vermögenssituation herzustellen, wollen wir die Haushalte von Kommunen, Ländern und dem Bund künftig nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung transparenter und generationengerechter gestalten.
Titel
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Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint
Antragstext
Von Zeile 40 bis 41:
Die SchuldenbremseAktuell machen die Kommunen die Schulden, die Bund und Länder nicht aufnehmen dürfen. Daher muss die Schuldenbremse reformiert werden. Dazu soll die sogenannte ”Goldenen Regel” wieder eingeführt werden. Diese ermöglicht die Aufnahme von staatlichen
Von Zeile 47 bis 48 einfügen:
Investitionen in Krankenhäuser, bezahlbares Wohnen, Schulen, Kitas und unser Schienennetz haben für uns die höchste Priorität.
Die schon bestehende Förderdatenbank wird ausgebaut und die Förderungen an den tatsächlichen Bedürfnissen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ebenfalls wird dies durch die Einrichtung eines Investitions- und Transformationsfonds umgesetzt, der Kommunalinvestitionen ausgiebig und insbesondere in strukturschwachen Gebieten fördert.
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 121 bis 124:
- Funktionsfähige Kommunen: Altschuldenfonds für Kommunen
- Alle Kommunen handlungsfähig machen zur Abwendung der kommunalen Finanznot
Unsere Kommunen brauchen Luft zum Atmen. Deshalb schlagen wir für hoch verschuldete Kommunen einen Altschuldenfonds vor, der den Kommunen die Perspektive gibt, finanzpolitisch handlungsfähig zu werden.
Statt sich auf gleichwertige Lebensverhältnisse hin zu bewegen, drohen die Kommunen in Deutschland weiter auseinanderzudriften und die Spaltung der kommunalen Familie schreitet voran.
Konkret bedeutet das: Jede zweite Kommune sieht sich finanziell nicht in der Lage den Klimaschutz und wichtige soziale Veränderungen anzugehen. 15% der Kommunen können langfristig keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen, viele von ihnen sind in der sogenannten Haushaltssicherung und können eigenständig überhaupt keine Investitionen tätigen. Allein die Investitionsrückstände, um die kommunale Infrastruktur auf aktuellem Niveau zu halten, belaufen sich auf mittlerweile 186,1 Milliarden weil Deutschland schon jahrelang hier so wenig investiert hat wie sonst fast kein EU-Land.
Damit in Zukunft alle Kommunen wieder allen Menschen ein gutes Leben ermöglichen und eine lohnende Zukunftsperspektive zeichnen können, muss sich an der finanziellen Situation der Kommunen etwas grundlegend ändern.
Wie auch schon in vorherigen Parteiprogrammen benannt, müssen Sozialaufgaben und weitere an die Kommunen übertragene Aufgaben vollständig und im Sinne des Konnexitätsprinzips von den Ländern und dem Bund übernommen werden. Wer bestellt, der bezahlt. Aktuell nötigen die Schuldenbremse und die nicht ausgeglichenen Zahlungen im Rahmen des Konnexitätsprinzips auf Bundes- und Landeseben die Kommunen dazu, Schulden aufzunehmen. Hier müssen sich die Länder und der Bund stärker als bisher engagieren. Die aktuell über Förderprogramme ausgeschütteten Gelder müssen zukünftig vermehrt den Kommunen direkt zur Verfügung gestellt werden. Das spart Bürokratie, vereinfacht eine zielgerechte Verwendung der Gelder und stellt eine langfristige Lösung dar. Insbesondere soll dies durch eine Stärkung der ungebundenen kommunalen Mittel erreicht werden. Dazu sollte der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen erhöht werden und die Verteilung sich an dem echten Bedarf vor Ort orientieren. Die verbleibenden Förderprogramme werden an den tatsächlichen Bedürfnissen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ausgerichtet. Damit die sozial-ökologische Transformation überall weitergehen kann, müssen hochverschuldete Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Kredite zu finanzieren. Dazu schlagen wir einen Altschuldenfonds vor.
Um eine bessere Analyse und eine Vergleichbarkeit der Vermögenssituation herzustellen, wollen wir die Haushalte von Kommunen, Ländern und dem Bund künftig nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung transparenter und generationengerechter gestalten.
Titel
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Gerechtigkeit statt Spardiktat: Für ein Land, das funktioniert (V-09, V-18, V-102 geeint
Antragstext
Von Zeile 40 bis 41:
Die SchuldenbremseAktuell machen die Kommunen die Schulden, die Bund und Länder nicht aufnehmen dürfen. Daher muss die Schuldenbremse reformiert werden. Dazu soll die sogenannte ”Goldenen Regel” wieder eingeführt werden. Diese ermöglicht die Aufnahme von staatlichen
Von Zeile 47 bis 48 einfügen:
Investitionen in Krankenhäuser, bezahlbares Wohnen, Schulen, Kitas und unser Schienennetz haben für uns die höchste Priorität.
Die schon bestehende Förderdatenbank wird ausgebaut und die Förderungen an den tatsächlichen Bedürfnissen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ebenfalls wird dies durch die Einrichtung eines Investitions- und Transformationsfonds umgesetzt, der Kommunalinvestitionen ausgiebig und insbesondere in strukturschwachen Gebieten fördert.
weitere Antragsteller*innen
Von Zeile 40 bis 41:
Die SchuldenbremseAktuell machen die Kommunen die Schulden, die Bund und Länder nicht aufnehmen dürfen. Daher muss die Schuldenbremse reformiert werden. Dazu soll die sogenannte ”Goldenen Regel” wieder eingeführt werden. Diese ermöglicht die Aufnahme von staatlichen
Von Zeile 47 bis 48 einfügen:
Investitionen in Krankenhäuser, bezahlbares Wohnen, Schulen, Kitas und unser Schienennetz haben für uns die höchste Priorität. Die schon bestehende Förderdatenbank wird ausgebaut und die Förderungen an den tatsächlichen Bedürfnissen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ebenfalls wird dies durch die Einrichtung eines Investitions- und Transformationsfonds umgesetzt, der Kommunalinvestitionen ausgiebig und insbesondere in strukturschwachen Gebieten fördert.