Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | VR Im V-Ranking priorisierte Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 16.11.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
AfD-Verbot
Beschlusstext
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Schutz von Minderheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt
es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung
der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafür. Es ist die Verantwortung aller
demokratischen Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie
der Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu
nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir begrüßen und unterstützen deshalb im
Bundestag geplante parteiübergreifende Initiativen als wichtigen Schritt zur
Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das
Bundesverfassungsgericht.
Wir fordern die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, insbesondere die
Innenministerien, auf, unverzüglich zur Vorbereitung und Stellung eines
Parteiverbotsantrags beizutragen, indem sie dem Bundestag und seinen
Abgeordneten die für ihre Tätigkeit hier notwendigen Informationen, insbesondere
eine aktuelle Materialsammlung, auf rasche und zuverlässige Weise verschaffen.
Dies soll, zusammen mit den vielen und seit langem bekannten Erkenntnissen über
die AfD und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere
zivilgesellschaftlicher Initiativen, als Grundlage dienen für eine von
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, gegebenenfalls gemeinsam, beim
Bundesverfassungsgericht endlich zu beantragende Entscheidung, dass die AfD
verfassungswidrig ist.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, besonders auch ihre grünen Mitglieder,
werden aufgefordert, einen solchen Antrag zu unterstützen.