Änderungen von VR-06 zu VR-06
Ursprüngliche Version: | VR-06 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.10.2024, 12:51 |
Neue Version: | VR-06 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 21.11.2024, 11:48 |
Titel
AfD-Verbot (V-17, V-95 geeint)
Zu:
AfD-Verbot
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3 einfügen:
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von Grundrechten, Schutz von Minderheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus
Von Zeile 5 bis 14:
Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir begrüßen und unterstützen deshalb im Bundestag geplante parteiübergreifende Initiativen als erstenwichtigen Schritt zu einem AfD-Verbotzur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.
Wir fordern die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, insbesondere die Innenministerien, auf, unverzüglich zur Vorbereitung und Stellung eines Parteiverbotsantrags beizutragen, indem sie dem Bundestag und seinen Abgeordneten die für ihre Tätigkeit hier notwendigen Informationen, insbesondere eine aktuelle Materialsammlung, auf rasche und zuverlässige Weise verschaffen.
Wir fordern dazu auf,Dies soll, zusammen mit den vielen und seit langem bekannten Erkenntnissen über die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich transparentAfD und unterstützt durch externen Sachverstand, insbesondere zivilgesellschaftlicher Initiativen, abschließend festzustellen. Dies soll als Grundlage dienen für eine von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, gegebenenfalls gemeinsam, beim Bundesverfassungsgericht endlich zu beantragende Entscheidung, dass die AfD verfassungswidrig ist.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, besonders auch ihre grünen Mitglieder, werden aufgefordert, einen solchen Antrag zu unterstützen.