Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Siegen - Wittgenstein (dort beschlossen am: 13.04.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2024, 17:29 |
V-23: Regelmäßige Veröffentlichung über die Höhe der zurückgeholten Gelder aus Steuerbetrug, Geldwäsche und sonstiger Finanzkriminalität
Antragstext
Begründung
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Clankriminalität und illegalen Geldflüssen ist von zentraler
Bedeutung für die Integrität unseres Finanzsystems und den Erhalt des Vertrauens der Bürger in den
Rechtsstaat. Diese Formen der illegalen Finanzpraktiken führen nicht nur zu erheblichen finanziellen
Verlusten für den Staat, sondern untergraben auch das Vertrauen der Bürger in die Gerechtigkeit und
den fairen Wettbewerb.
Ein regelmäßiger Bericht über die eingetriebenen Gelder aus diesen Bereichen würde dazu beitragen,
die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Finanzministeriums zu stärken. Die Veröffentlichung
konkreter Zahlen und Statistiken über die Höhe der eingetriebenen Gelder ermöglicht es der
Öffentlichkeit, den Erfolg der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Clankriminalität
und illegalen Geldflüssen zu verfolgen und zu bewerten.
Darüber hinaus würde ein regelmäßiger Bericht auch einen Anreiz für das Finanzministerium
schaffen, seine Bemühungen zur Bekämpfung dieser illegalen Praktiken zu verstärken. Die
regelmäßige Veröffentlichung von Zahlen würde die Verantwortlichen dazu anhalten, wirksame
Strategien zu entwickeln und umzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt eines solchen Berichts wäre die Möglichkeit, Trends und Entwicklungen
in Bezug auf Steuerhinterziehung, Clankriminalität und illegale Geldflüsse zu erkennen. Durch die
Analyse der Daten könnten neue Ansätze und Maßnahmen entwickelt werden, um diesen illegalen
Praktiken effektiver entgegenzuwirken und Präventionsstrategien zu verbessern.
Hier eine Einschätzung des Bundesfinanzministeriums zum Thema Geldwäsche:
Nach Schätzungen aus der Wissenschaft beträgt das jährliche Geldwäschevolumen in Deutschland
rund 100 Milliarden Euro im Jahr. Von diesen 100 Milliarden des geschätzten Geldwäschevolumens
werden aber weit unter 1 Prozent im Wege der Strafverfolgung ermittelt und beschlagnahmt.
Finanzkriminalität untergräbt die gesellschaftliche Fairness. Beispielsweise nimmt illegales Geld auch
Einfluss auf die Entwicklung des Immobilienmarkts gerade in Großstädten. Denn auch die Nachfrage
krimineller Investorinnen und Investoren treibt natürlich die Preise und verknappt das Angebot für
ehrliche Bürgerinnen und Bürger. Es ist also auch eine Frage von Fairness, gegen die vorzugehen, die
durch das Brechen unserer Gesetze illegale Profite generieren und sich so bereichern. Das untergräbt
die Ideale einer Leistungsgesellschaft und torpediert den Glauben an den Rechtsstaat. Auch deswegen
müssen wir hier entschieden eingreifen.
Und das betrifft ja nur einen Teil der Finanzkriminalität.
Wir appellieren daher an die Delegierten, sich für die Einführung eines regelmäßigen Berichts über
die eingetriebenen Gelder aus Steuerhinterziehung, Clankriminalität und illegalem Geld einzusetzen
und unseren Antrag zu unterstützen.
Wir danken im Voraus für die Unterstützung.
Beschlossen am 13.04.2024 auf der Kreismitgliederversammlung des KV Siegen-Wittgenstein BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Beschlossen am 18.09.2023 auf der Mitgliederversammlung des OV Kreuztal BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN