Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Wolf-Christian Bleek (KV Starnberg) und 58 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Zurückgezogen (Neu: VR-03) |
Eingereicht: | 30.09.2024, 20:49 |
V-28: Tempolimit und Ausbau des ÖPNV für Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz
Antragstext
Tempolimit und Ausbau des ÖPNV für Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz
Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die grüne Fraktion im Bundestag und
die grünen Regierungsmitglieder auf, sich in den verbleibenden Monaten der
Regierungsarbeit einzusetzen für
die Rücknahme der Novellierung des Klimaschutzgesetz, sowie für
die Feststellung eines Handlungsbedarfs wegen Verfehlung der Sektorenziele im
Bereich Verkehr,
die Einführung eines Tempolimit, 120 km/h auf deutschen Autobahnen,
Tempo 30 – Zonen flächendeckend innerorts mit der Möglichkeit einer Ausnahme für
sicher ausgebaute Durchgangsstraßen,
den nachhaltigen und umgehenden Ausbau des ÖPNV,
den Erhalt des 49 - Euro-Tickets mit einer deutlich preiswerteren Erweiterung
für Menschen mit geringem Einkommen.
Zur politischen Unterstützung schlägt die BDK vor, einen öffentlichen
„Verkehrskongress“ mit dem Thema #Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz durch
Tempolimit und Ausbau des ÖPNV# zu organisieren.
Begründung
Begründung:
Ein Tempolimit auf Autobahnen und innerorts ist kein ideologisches Anliegen, sondern eine durch Wissenschaft gestützte Maßnahme zu Gunsten von Natur, Klima und Mensch.
Von einem Tempolimit profitieren der Verkehrsfluss und die Sicherheit auf deutschen Straßen durch weniger Staus und weniger Verkehrstote.
Bedeutend geringere Emissionen von Feinstaub, Lärm und vor allem Treibhausgasen kommen dem Klima, unserer Umwelt und unserer Gesundheit zu Gute. Diese Emissionen führen innerorts zu Herz-Kreislauferkrankungen wie Bluthochdruck mit entsprechenden Folgen, zu Atemwegserkrankungen und zu einem vermehrten Auftreten von allergischen Erkrankungen.
Der deutsche Alleingang in Europa durch Ablehnung eines Tempolimit ist nicht länger tragbar.
Zur weiteren Begründung des Antrags siehe auch
Dr. Christian Bleek, Herrsching, Mario Hüttenhofer, Berlin, Karl-W. Koch, Mehren