Als Menschenrechtspartei tragen wir in dieser Zeit eine besondere Verantwortung zur Einhaltung von Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
In vergemeinschafteten Politikbereichen wie dem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union gilt dies analog für die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 rechtsverbindlich ist. Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet wie folgt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Quellen:
BDK-Beschluss vom 26.11.2023 zum Dringlichkeitsantrag „Humanität und Ordnung“, Zeile 283: „Wir wollen, dass Menschenrechte überall und jederzeit eingehalten werden – sie sind unverhandelbar.“ – https://cms.gruene.de/uploads/assets/Dringlichkeit-Humanitaet-und-Ordnung-Beschluss-BDK-11-2023.pdf
Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Absatz 1, Satz 3: „Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik.“ – https://cms.gruene.de/uploads/assets/20200125_Grundsatzprogramm.pdf
Charta der Grundrechte der Europäischen Union: http://data.europa.eu/eli/treaty/char_2016/oj
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, 2020: Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Politikgestaltung – Leitfaden. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. – https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2018-charter-guidance_de.pdf