Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine tödliche Epidemie. Jeden zweiten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, alle vier Minuten wird eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt und jedes 4. Mädchen ist schon bis zu ihrem 16. Lebensjahr von sexualisierter Gewalt betroffen.
Zusätzlich zu notwendigen akuten Maßnahmen, wie dem Rechtsanspruch auf kosten-, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen, ist ein wichtiger Aspekt des Gewaltschutzes die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter auf rechtlicher, politischer, sozialer und ökonomischer Ebene.
Zu echter Gleichstellung gehört auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, inklusive legaler Schwangerschaftsabbrüche. Dieses ist weltweit bedroht und auch in Deutschland noch keine Realität, da Schwangerschaftsabbrüche immer noch im Strafgesetzbuch stehen.