Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | T Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 30.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 01.10.2024, 08:40 |
WO-RP-01: Wahlordnung für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission
Antragstext
1. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus sechs Mitgliedern, § 21. Abs. 1
der Satzung. Sie wird durch die Bundesversammlung gewählt. Es werden sechs
Rechnungsprüfer*innen gewählt dabei werden je drei Frauen- und drei offene
Plätze gewählt.
2. Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission wird mittels einer elektronischen
Kommunikation (Abstimmungssoftware) durchgeführt.
3. Die Wahl erfolgt in verbundener Einzelwahl.
4. Bewerbungen sollen bis zum Freitag, 1. November 2024, 11:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
5. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor. Die
Kandidat*innenvorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen.
Die Vorstellungszeit beträgt bis zu 3 Minuten. Es besteht keine Möglichkeit für
Fragen. Danach beginnt der Wahlgang.
6. Soweit die Anzahl der Kandidatinnen der Anzahl der Frauenplätze entspricht,
werden Frauen und offene Plätze in einem Wahlgang gewählt. Soweit die Anzahl der
Kandidat*innen der Anzahl der zu wählenden Rechnungsprüfer*innen entsprechen,
können die Rechnungsprüfer*innen und stellvertretenden Rechnungsprüfer*innen in
einem Wahlgang gewählt werden.
7. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie in
diesem Wahlgang Rechnungsprüfer*innen zu wählen sind.
8. Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem dritten Wahlgang reicht die
relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.