Veranstaltung: | 50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 31%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.10.2024, 08:30 |
V-35: Wahlrecht demokratischer gestalten: 5%-Hürde entschärfen
Antragstext
Wir wollen das Wahlrecht an die Zeit anpassen und die historische 5%-Hürde auf
3% senken. Damit werden wir auch dem Einwand des Bundesverfassungsgerichts gegen
die Wahlrechtsreform im Bundeswahlgesetz 2023 gerecht.
Begründung
Die 5%-Hürde war immer ein Kompromiss zwischen demokratischer Repräsentanz und dem Bedürfnis nach stabilen politischen Verhältnissen.
2023 sollte durch ein Wahlrechtsänderungsgesetz die Befreiung von der 5%-Hürde durch 3 Direktmandate abgeschafft werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Änderung, die offenbar gegen Linke und CSU wirksam wäre, kassiert und festgelegt, dass eine Einschränkung des gleichen Wahlrechts nur insoweit zulässig ist, wie sie zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestags erforderlich ist.
Die immer schon fragwürdige Balance zwischen Wählerwille und stabilen Parlamentsmehrheiten funktioniert nicht mehr, seit eine Partei, die die liberale Demokratie in Frage stellt, die Hürde locker übersprungen hat. Dass bis zu 15% (2013) der Wählerstimmen unter den Tisch fallen, ist daher nicht mehr zu rechtfertigen, denn es senkt den Anteil demokratischer Parteien im Parlament und schwächt damit die demokratische Abwehr gegen populistische Strömungen.
Auch das durch taktische Überlegungen (Wird meine Stimme Einfluss haben?) manipulierte Wahlverhalten von Menschen ist mit demokratischen Vorstellungen nicht gut vereinbar.