| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 16.10.2025, 18:47 |
§ 24 Ordnungsmaßnahmen (2) Ergänzung Ruhen der Mitgliedsrechte
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(2) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundwerte verstößt oder
in anderer Weise das Ansehen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Maße
beeinträchtigt, das einen Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt
werden:
1. Verwarnung,
2. Enthebung von einem Parteiamt bzw. Aberkennung der Ämterfähigkeit bis zur
Höchstdauer von 2 Jahren,
3. das zeitweilige Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu 2 Jahren.
Änderungsanträge
- S-17 (Bundesvorstand (dort beschlossen am: 14.10.2025), Eingereicht)
