Die Notwendigkeit einer Chatkontrolle wird in der Öffentlichkeit und im Rahmen der Verhandlungen der CSA-Verhandlungen (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern) mit dem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kinderpornographie und Ausbeutung im Netz begründet.
Das übergeordnete Ziel, nämlich ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung online ist zu unterstützen.
Es ist aber zu bezweifeln, ob die vorgesehenen Maßnahmen ein wirksames Instrument für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierte Gewalt und Ausbeutung darstellen. Der Kinderschutzbund selbst lehnt die Chatkontrolle als Instrument ab. Sie greife tief in die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen ein und würde nicht zu besserer Ermittlungsarbeit führen (https://netzpolitik.org/2025/eu-ueberwachungsgesetz-kinderschutzbund-stellt-sich-gegen-chatkontrolle/). Stattdessen sollte der Fokus darauf sein, vorliegende sinnvolle Maßnahmen umzusetzen, die auch schon vielfältig vorliegen. Neben der Ablehnung der Chatkontrolle ist es essenziell, sich für die Umsetzung dieser Maßnahmen einzusetzen.
