Solange nicht mit unabhängigen, überprüfbaren Mechanismen sichergestellt ist, dass deutsche Rüstungsgüter nicht im Kontext eines Genozids, von Kriegsverbrechen oder anderer schwerster Völkerrechtsverletzungen eingesetzt werden, dürfen keine entsprechenden Ausfuhren genehmigt werden. Deutschlands Verpflichtungen aus Völkerstrafrecht, Völkermordkonvention, EU-Rüstungskontrollrecht und Waffenhandelsvertrag haben Vorrang. Für Israels legitimes Sicherheitsinteresse setzen wir auf nicht-letale Unterstützung, bspw. Zivilschutz und Frühwarnkapazitäten.
| Antrag: | Für Frieden in Freiheit. Konsequent europäisch Handeln. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 08:30 |
