Die Behauptung des Antrages, es hätte einen eindeutigen Stopp von Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen gegeben, welche völkerrechtswidrig eingesetzt werden können, ist kontrafaktisch.
Die Bundesregierung beschloss, " [...] dass vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr genehmigt werden, die im Gaza-Krieg verwendet werden können."1
In einem Urteil aus dem Juli 2024 erklärt der ICJ (International Court of Justice) die Besatzung des besetzten Palästinensergebietes für illegal und fordert den Rückzug aus dem Gebiet.2 Durch die Verpflichtung, bei Waffenlieferungen Völkerrecht zu achten, ergibt sich nach Ansicht von Jurist:innen und NGOs die Pflicht, die illegale Besatzung nicht durch Waffenlieferungen zu unterstützen.
[1] https://www.tagesschau.de/ausland/asien/ruestungsexporte-israel-100.html
