Sollte es in Polizeigewahrsam oder bei Anwendung von Polizeigewalt zu
Todesfällen kommen, sollte die Ermittlungszuständigkeit zentral bei einer
speziell hierfür eingerichteten und ausgestatteten Einheit der
Bundesanwaltschaft liegen, um die erforderliche Distanz und Unabhängigkeit der
ermittelnden Personen sicherzustellen sowie Erfahrungen zu bündeln und mögliche
strukturelle Muster zu identifizieren.
Antrag: | Institutionellen Rassismus in Sicherheitsbehörden überwinden – Sicherheit für alle Menschen schaffen |
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Antragsteller*in: | KV Berlin Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 08.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.10.2025, 11:29 |