| Antrag: | Institutionellen Rassismus in Sicherheitsbehörden überwinden – Sicherheit für alle Menschen schaffen |
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| Antragsteller*in: | Till Steffen (KV Hamburg-Eimsbüttel) und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.11.2025, 17:32 |
VR-06-042-3: Institutionellen Rassismus in Sicherheitsbehörden überwinden – Sicherheit für alle Menschen schaffen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 42 bis 43:
InstitutionellenRassismus in Institutionen aufdecken und zerschlagen
Durchführung einer unabhängigen, bundesweitenDie zuständigen Innenministerien müssen mehr wissenschaftliche Polizeiforschung ermöglichen. Kriminologische und polizeiwissenschaftliche Forschungsvorhaben, u.a. zu Racial Profiling, polizeilicher Alltagspraxis oder Einstellungen von Bediensteten, erhalten zu oft keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Daten, Behörden oder die Möglichkeit der Befragung oder teilnehmenden Beobachtung. Über die generelle Öffnung der Polizei für unabhängige wissenschaftliche Forschung wollen wir die Studienlage deutlich verbessern und politische Handlungsempfehlungen aus den Ergebnissen ableiten.Um die Aussagekraft der Studie zuRassismusgewährleisten, muss das jeweilige zuständige Innenministerium die Rahmenbedingungen für die Studie so festlegen, dass den Polizist*innen, die bereit sind über Fehlverhalten undRechtsextremismusExtremismus inPolizeiden Behörden zu sprechen, Anonymität versichert wird undSicherheitsbehördensie keinen beruflichen Nachteil durch eine Meldung entsteht.
Von Zeile 48 bis 49:
UnabhängigeDer §340 StGB (Körperverletzung im Amt) muss sichtbar in der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgeführt werden, damit rechtswidrige Gewaltanwendungen durch Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden transparent und öffentlich zugänglich sind. Die Innenminister*innen der Länder und des Bundes müssen die Erhebungen bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik vorstellen.
- 4. Unabhängige, zentralisierte Ermittlungen bei tödlicher Polizeigewalt und Todesfällen in Polizeigewahrsam durch die Bundesanwaltschaft, um Selbstaufklärung durch die Polizei zu beenden.
