Bislang ist bundesgesetzlich nicht vorgesehen, dass Kommunen über Grünrückschnittsmaßnahmen auf an sie angrenzenden Uferflächen an Bundeswasserstraßen überhaupt in Kenntnis gesetzt werden. Dies führt dazu, dass das für die Unterhaltung an Bundeswasserstraßen zuständig Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) die Grünpflege in Abstimmung mit den lokalen Unteren Naturschutzbehörden (UNSB) durchführt, wobei mitunter auch noch Landesbehörden Zuständigkeiten erhalten, und die betreffenden Kommunen nicht einmal über den Grund, die Art und die Durchführenden der Grünpflegemaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden. Das wiederum erzeugt Intransparenz - und somit potentiell Misstrauen gegenüber den Behörden.
So ist es bei uns in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein (Kreis Neuwied/ Rheinland-Pfalz) geschehen, wo sich WSA, UNSB und Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Verantwortung für Rückschnittsmaßnahmen gegenseitig zuschieben und nicht einmal den zugrunde liegenden Unterhaltungsplan veröffentlichen (anders, als es andere Regionalbehörden des WSA, etwa dasjenige in Duisburg-Meiderich, tun). Die Rückschnittsmaßnahmen sind dort derart massiv ausgefallen, dass sie aus unserer Sicht Natur- und Artenschutz sowie Erosionsfestigkeit gefährden und zudem interessierte BürgerInnen auf den Plan gerufen haben - die aber wiederum aufgrund der mangelnden Inkenntnissetzung der betreffenden Kommunen keine Ansprechpersonen finden und kontaktieren können.
Dieser konkrete Sachverhalt führt uns zu zwei politischen Forderungen, die wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag gerne in den Klima-Leitantrag einfließen lassen wollen: 1. Rückschnittsmaßnahmen sollen nur noch maßvoll erfolgen. 2. Bundesgesetzlich (und ggf. auch landesgesetzlich) soll geregelt werden, dass Kommunen über Unterhaltungsmaßnahmen auf an sie angrenzenden Uferabschnitten zumindest in Kenntnis gesetzt werden.
