Erdgas und Atomkraft wurden im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte ab dem 1. Januar 2023 unter bestimmten Bedingungen als „grün“ eingestuft. Erdgas und Atomkraft wurden als Übergangstätigkeiten bezeichnet, die den Übergang zur Klimaneutralität unterstützen sollen. An der Rücknahme dieser Einstufung sollten wir langfristig arbeiten und das auch immer wieder thematisieren.
Bei Atomkraft mit dem hunderttausende von Jahren strahlenden Atommüll ohne Endlager in Sicht ist kann man nicht von einer Übergangstätigkeit sprechen, auch wenn diese in den Nachbarländern und nicht in Deutschland stattfindet.
Dass Erdgas nicht von jeder Regierung als Übergangstechnologie gesehen wird, haben die Pläne von Ministerin Reiche in den letzten Monate gezeigt. Gerade im Hinblick auf den fossilen Rollback, sollten wir die EU-Taxonomie ändern wollen, also ja "weiterentwickeln".
Es geht vor allem um Atomkraft.
| Antrag: | Kurs Zukunft – sozial gerecht aus der fossilen Abhängigkeit |
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| Antragsteller*in: | KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg (dort beschlossen am: 03.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 08:45 |
