Die steuerlichen Vorteile für Verbrenner-Dienstwagen gehören zu den größten fossilen Subventionen in Deutschland und müssen konsequent in Richtung emissionsfreier Antriebe umgelenkt werden. Eine gezielte Reform der Dienstwagenbesteuerung kann dabei erhebliche CO₂-Minderungen bewirken: Würden ab sofort ausschließlich vollelektrische Dienstwagen zugelassen, ließen sich bis 2035 rund 200 Millionen Tonnen CO₂ vermeiden.
Vor allem eine neue Staffelung des geldwerten Vorteils für Verbrenner-Dienstwagen – von 1,25 % bei emissionsarmen Fahrzeugen bis zu 2 % bei besonders CO₂-intensiven Modellen – würde die Besteuerung sozial gerechter und ökologisch wirksamer ausgestalten. Der geldwerte Vorteil für vollelektrische Fahrzeuge kann zugleich von 0,25 % auf 0,1 % gesenkt werden, um deren Markthochlauf zu beschleunigen. Plug-in-Hybride sollten künftig steuerlich wie Verbrenner behandelt werden, da ihr elektrischer Fahranteil in der Praxis gering ist. Diese Anpassung kann aufkommensneutral erfolgen.
Batterieelektrische Pkw verursachen laut ICCT (2025) über ihren Lebenszyklus rund 73 % weniger Treibhausgasemissionen als vergleichbare Verbrenner. Damit ist die Reform der Dienstwagenregelung eine der schnellsten und wirksamsten Maßnahmen zur CO₂-Minderung im Verkehrssektor – und zugleich ein entscheidender Beitrag zur Stabilisierung des europäischen Emissionshandelssystems 2 (ETS 2).
Die Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs hat zudem eine zweite, oft unterschätzte Dimension: Zwischen 2030 und 2045 werden Elektrofahrzeuge voraussichtlich rund sechsmal mehr dezentrale, flexible Speicherkapazität bereitstellen als Batterie-Großspeicher. Damit wird nicht nur der Straßenverkehr dekarbonisiert, sondern zugleich die dringend benötigte Speicherbasis für überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen – ein Beitrag, der die Systemkosten des Stromnetzes spürbar senken wird.
Deshalb sollten die rund 20 Millionen bis 2035 neu zugelassenen Dienstwagen keine Verbrenner mehr sein.
| Antrag: | Kurs Zukunft – sozial gerecht aus der fossilen Abhängigkeit |
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| Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 28.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 11:05 |
