Der CO2-Preisbestandteil auf Wärmebrennstoffe soll so als Investitionsanreiz für die Vermieterinnen und Vermieter wirken, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu verbessern und erneuerbare Energien einzusetzen. Diese Lenkungswirkung kann die CO2-Bepreisung jedoch nur dann entwickeln, wenn die Vermietenden die Kosten für den CO2-Preis tragen, da sie auch tatsächlich etwas am Zustand des Gebäudes und der Wärmeversorgung ändern können.
Die Mieterinnen und Mieter tragen weiterhin den Hauptteil der Wärmekosten. Damit bleibt auch ihrerseits der Anreiz bestehen, sparsam mit der Wärmeenergie umzugehen.
(Vgl. Drucksache 19/24432 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 18.11.2020)
