Auch heutzutage gibt es noch Menschen und Personengruppen (wie z.B. Obdachlose) die keine digitalen Endgeräte besitzen und ohne persönliche Hilfestellung mit digitalen Protessen überfordert sind.
Womöglich meinten die Autor*innen der jetzigen Formulierung, dass digital zusätzlich sein muss. Durch die Formulierung "ohne Ermessensspielraum" und ohne textliche Präzisierung bleibt es aber deutungsoffen.
Wir als BAG haben schon beim Bundestagswahlprogramm das Recht auf ein analoges Leben zu betonen versucht. Hier ist es erneut nötig.
| Antrag: | Lebenswerte Orte, lebendige Demokratie – Kommunen stärken, Zukunft sichern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 28.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 11:38 |
