Wir sollten nicht ausschließlich von einer "Prüfung" sprechen. Dies ist zwar formal korrekt, aber kann verharmlosend wirken. Besser verständlich ist der Begriff des Verbotsverfahrens, diese Formulierung wurde inspiriert vom Wahlprogramm 2026 von Bündnis 90 / Die Grünen Rheinland-Pfalz: https://gruene-rlp.de/wahlprogramm-landtagswahl-2026/
Das Verbotsverfahren kann nicht nur gemeinschaftlich von Bund UND Ländern erfolgen, sondern von Bundesregierung, Bundestag ODER Bundesrat, auch einzeln. Strategisch ist natürlich eine gemeinsame Antragstellung besser, aber falls Uneinigkeit zwischen diesen drei antragsberechtigten Verfassungsorganen herrscht, dann sollten wir im Zeifel auch ein Verfahren auf Initiative eines Verfassungsorganes oder von zwei Verfassungsorganen unterstützen.
