Die bisherige Satzung sieht eine Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt vor.
Über den Umgang mit Kandidaturen von Minister*in- oder Fraktionsamtsträger*innen sagt die Satzung bisher nichts.
Ein vom Bundesvorstand in Auftrag gegeben Gutachten kam zu dem Schluss, dass Kandidaturen von Minister*innen und Fraktionsvorsitzenden grundsätzlich möglich sein müssen.
Die entstehende Lücke in der Satzung - wie wird die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt wieder hergestellt? - will dieser Vorschlag schließen.
So wird klar, dass jede*r kandidieren kann, die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt aber durch die Aufgabe des einen oder anderen Amtes, wieder hergestellt werden muss.
Das automatische Ausscheiden bei Nichtheilung stärkt die Satzung.
Die Frist von drei Monaten halten die Antragssteller*innen für angemessen. Die Antragssteller*innen halten es für angemessen, eine konkrete Frist zu nennen. Der Platzhalter 'angemessen' kann zu mehr Unklarheiten führen als die Änderung insgesamt verhindern will.
Kommentare
Andrea Schwarz:
Catherine Kern:
Klaus Feurich:
Ulrike Tadema:
Ilona Maier: