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S-15-004: Erweiterung des §15 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen

Antrag: Erweiterung des §15 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*in: Sara Nanni (Münster KV)
und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%)
Status:Geprüft
Verfahrensvorschlag:Abstimmung (Abgelehnt) (Erklärung: Abstimmung über Modifizierung: § 15 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/Die Grünen wird zur Konkretisierung um einen Satz 3 erweitert, der wie folgt lautet: „Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den Bundesvorstand gewählt oder erlangen Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie eines der Ämter in einer Übergangsfrist von drei Monaten niederzulegen.“)
Eingereicht: 26.12.2017, 22:38

Antragstext

Von Zeile 4 bis 5:

Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie in angemessener Frist mitzuteilen, welches Amteines der Ämter innerhalb von drei Monaten niederzulegen. Ansonsten scheiden sie niederlegenmit Fristablauf aus dem Bundesvorstand aus.“

Begründung

Die bisherige Satzung sieht eine Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt vor.

Über den Umgang mit Kandidaturen von Minister*in- oder Fraktionsamtsträger*innen sagt die Satzung bisher nichts.

Ein vom Bundesvorstand in Auftrag gegeben Gutachten kam zu dem Schluss, dass Kandidaturen von Minister*innen und Fraktionsvorsitzenden grundsätzlich möglich sein müssen.

Die entstehende Lücke in der Satzung - wie wird die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt wieder hergestellt? - will dieser Vorschlag schließen.

So wird klar, dass jede*r kandidieren kann, die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt aber durch die Aufgabe des einen oder anderen Amtes, wieder hergestellt werden muss.

Das automatische Ausscheiden bei Nichtheilung stärkt die Satzung.

Die Frist von drei Monaten halten die Antragssteller*innen für angemessen. Die Antragssteller*innen halten es für angemessen, eine konkrete Frist zu nennen. Der Platzhalter 'angemessen' kann zu mehr Unklarheiten führen als die Änderung insgesamt verhindern will.

weitere Antragsteller*innen

  • Philipp Matern (Münster KV)
  • Stephan Wiese (Stormarn KV)
  • Andrea Boßmann (Berlin-Mitte KV)
  • Kristin Kosche (Rhein-Lahn KV)
  • Melanie Müller (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
  • Martin Scheuch (Berlin-Kreisfrei KV)
  • Ursula Hertel-Lenz (Berlin-Steglitz/Zehlendorf KV)
  • Peter Alberts (Münster KV)
  • Achim Jooß (Alb-Donau KV)
  • Jochen Detscher (Stuttgart KV)
  • Igor Leonidovic Fayler (Berlin-Neukölln KV)
  • Andreas Rieger (Dahme-Spreewald KV)
  • Gesine Märtens (Leipzig KV)
  • Anna Orth (Berlin-Spandau KV)
  • Johannes Rehborn (Dortmund KV)
  • Niklas Haarbusch (Münster KV)
  • Pascal Striebel (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
  • Philipp Bruck (Bremen-Kreisfrei KV)
  • Jan Seemann (Münster KV)
  • Niclas Ehrenberg (Düsseldorf KV)
  • Felix Lütke (Duisburg KV)
  • Werner Graf (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)

Kommentare

05.01.2018

Andrea Schwarz:

Ich unterstütze den Antrag.
05.01.2018

Catherine Kern:

Ich unterstütze den Antrag
06.01.2018

Klaus Feurich:

Ich unterstütze den Antrag.
09.01.2018

Ulrike Tadema:

Ich unterstütze den Antrag.
23.01.2018

Ilona Maier:

Ich unterstütze diesen Antrag, weil er für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt.
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