Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (Kiel KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Modifiziert |
Verfahrensvorschlag: | erledigt durch Abstimmung S-07 (Modifizierung aus S-07, S-10 und S-15) |
Eingereicht: | 11.12.2017, 20:02 |
S-10: Mitgliedschaft im Bundesvorstand und Mandat: 12 Monate Übergangsfrist
Antragstext
Die Satzung des Bundesverbandes wird in § 15, Absatz 4 wie folgt geändert: In Satz 2 werden
nach den Worten „Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen“ die Worte „mit Ausnahme einer
Übergangsfrist von bis zu 12 Monaten“ eingefügt.
Begründung
Begründung weitgehend identisch der Begründung des KV Vorpommern-Rügen, allerdings auf 12 Monate erweitert:
In der Satzung des Bundesverbandes heißt es in § 15, Absatz 4, Satz 2 „Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Bundestag, in einem Landtag, im Europäischen Parlament oder Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen Kommission sein.“
Derzeit müssten die in § 15, Absatz 4, Satz 2 genannten Mandatsträger*innen demnach für den Fall einer Wahl in ein Bundesvorstandsamt unverzüglich ihr Ministeramt, bzw. ihren Fraktionsvorsitz niederlegen. Mit der angestrebten Satzungsänderung soll daher eine Übergangsfrist für den oben genannten Personenkreis in der Satzung verankert werden. Dies gewährleistet, dass ein verantwortungsvoller Übergang dieser Ämter an den/die jeweilige Nachfolger*in erfolgt.
Neben der geschaffenen Rechtssicherheit werden für Minister*innen und Fraktionsvorsitzende zudem Rahmenbedingungen definiert, die eine Kandidatur zum Bundesvorstand ermöglichen, ohne sie dazu zu zwingen, das Minister- oder Fraktionsvorsitzendenamt sofort nach der Wahl in den Bundesvorstand niederlegen zu müssen. Ein Übergangszeitraum von bis zu einem Jahr ist angemessen.
Im umgekehrten Fall der Wahl eines Bundesvorstandsmitglieds in ein Regierungsamt ist bereits in der Vergangenheit eine Übergangsfrist praktiziert und akzeptiert worden. Auch solche Fälle würden in Zukunft durch die vorgeschlagene Neufassung klar geregelt.
weitere Antragsteller*innen
- Mogens Lesch (Nordfriesland KV)
- Thomas Wolff (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)
- Manuel Kochinski (Berlin-Mitte KV)
- Holger Dräger (Dithmarschen KV)
- Daniel te Vrugt (Münster KV)
- Ingrid Täger (Recklinghausen KV)
- Sabine Killmann (Rhein-Sieg KV)
- Martin Becker (Mainz KV)
- Claudia Reinke (Herzogtum Lauenburg KV)
- Karl-Otto Porip (Lüchow-Dannenberg KV)
- Käthe Lieder (Aschaffenburg-Land KV)
- Maria-Eileen Diehr (Berlin-Treptow/Köpenick KV)
- Boris Cotar (Neckar-Odenwald-Kreis KV)
- André Moser (Düsseldorf KV)
- Moritz Wächter (Lippe KV)
- Ralf Napierski (Frankfurt KV)
- Manuel Emmler (Berlin-Pankow KV)
- Marvin Peters (Flensburg KV)
- Ariane Schmäschke (Heidekreis KV)
Kommentare
Johannes Klein:
Dieter Flohr:
Bitte dann auch offen so ansprechen und diskutieren.
Niklas Gessner:
Käthe Lieder:
Marc Kersten:
Stephan Wiese:
Christian Kokot:
12 Monate bei 24 Monaten Amtszeit, das sprengt schon etwas den Rahmen. 6 Monate übergabe an einen Nachfolger finde ich legitim.
Marc Kersten:
Wieso sollten es hier 6 oder gar 12 Monate sein?
Ich kann das Argument mit einer Übergangszeit nachvollziehen, ich will ja kein Chaos verursachen. Aber dann bitte an reellen Zeitabläufen orientieren und nicht an politischen Wunschvorstellungen.
Katja Öhlschläger:
Hans-Jürgen Bethe:
Ulrike Lah:
Nabiha Ghanem:
Eine wirklich kleine Anpassung an die realen Erfordernisse - hier also ein kurzer! und angemessener Zeitraum von 1-2 Monaten wäre ja noch tragbar, um Ministern das Amt des Vorsitzes zu ermöglichen. Der darf aber keinesfalls länger sein, als die durchschnittlichen Zeiten der Amtübergabe in einem Ministerium!
Dietmar Gosch:
Ich sehe die Bedenken derer, die sich dagegen aussprechen, möchte den Antrag aber unterstützen und hoffe, dass ihr auf der BDK eine akzeptable Lösung findet.
Achim Jooß:
Hans Nenne:
Ulrike Lah:
Gerhard Fontagnier:
Ute Lamla:
Ute Lamla:
Philipp Schmagold: