Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Konstanz (dort beschlossen am: 12.10.2017) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 13.12.2017, 10:51 |
V-11: Verbleib der Deutschen Bahn in öffentlichem Eigentum
Antragstext
Grünes Essential für jede Art von Grüner Regierungsunterstützung ist der 100%ige Verbleib
der Deutschen Bahn in öffentlichem Eigentum - und zwar auch aller inländischen
Tochtergesellschaften wie DB-Fernverkehr, DB-Regio und DB-Cargo.
Begründung
Das Gegenteil von Zukunftsoffenheit ist das Schaffen von irreversiblen Fakten. Gelingt es Privatinvestoren, Anteile an den DB-Betriebs-Gesellschaften wie DB-Fernverkehr, DB-Regio oder DB Cargo mit Tausenden von Lokomotiven und zehntausenden von Waggons zu erwerben, bestimmt ihr Gewinn-Interesse und nicht das ökologische und soziale Gemeinwohl über die konkrete Politik der Bahn. Zwar verstößt auch die heutige Bahnpolitik schon massiv gegen das, was eine klimafreundliche Umstiegspolitik verlangt. Aber noch hängt es allein von der Politik, also dem Bund ab, ob wir umsteuern können.
Wenn – wie 2008 erst in letzter Minute verhindert – jetzt doch Privatinvestoren bei der Bahn einsteigen würden, wäre eine Grüne zukunftsorientierte Bahnpolitik nur nach astronomischen Entschädigungszahlungen möglich – d.h. de facto unrealisierbar! Hedgefonds mit Milliardenkassen, die verzweifelt nach Realwerten suchen, lauern gerade jetzt auf die Gelegenheit. Darum müssen Bündnis90/ die Grünen als Partei und natürlich die Bundestagsfraktion ein deutliches Zeichen setzen. Das hätte auch bei noch immer nicht auszuschließenden Tolerierungsmodellen eine große aktuelle Bedeutung.
Ein solcher Beschluss, alle inländischen DB-Gesellschaften zu 100% im öffentlichen Eigentum verbleiben zu lassen, schließt andere Modelle der Organisation der Deutschen Bahn überhaupt nicht aus. Selbst wenn sich die Grünen für mehr Wettbewerb durch konkurrierende Gesellschaften z.B. im Fernverkehr entscheiden sollten, gib es keinen Grund diese Konkurrenzgesellschaften nicht auch im öffentlichen Eigentum zu belassen. Genauso wie sich Hedgefonds Manager für ihre Gesellschaften suchen, könnte das auch der Bund tun. Der Unterschied aber ist: Scheitert ein solches Modell aus der Sicht des Allgemeinwohls, kann es jederzeit zurückgenommen werden.
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