Die Reparierbarkeit von Produkten passt besser in das Kapitel zum Verbraucherschutz.
Antrag: | Wir erhalten unsere Natur |
---|---|
Antragsteller*in: | Peter Meiwald (Ammerland KV) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.04.2017, 13:00 |
Kommentare
Georg P. Kössler:
Jonas Wille:
der Punkt sind die schnelldrehenden Konsumgüter, wie eben To-Go-Becher, Einwegflaschen Verpackungen usw. Der Müllberg kommt ja nicht nur von Produkten, die nicht reparierbar sind.
Diese werden nun im Kapitel zu Verbraucherschutz genannt.
BG
Jonas
Georg P. Kössler:
Jonas Wille:
Georg P. Kössler:
Hier rede ich gegen. Kein Welpenschutz für Unternehmen, die absichtlich die Wegwerfgesellschaft (mit) herbeiführen!