Der Beschäftigtendatenschutz darf nicht vergessen werden. Er ist elementar wichtig für die Beschäftigten, denn auch für sie gilt die informationelle Selbstbestimmung – insbesondere in der digitalen Arbeitswelt.
Gleichzeitig gibt es einen Änderungsantrag, den Beschäftigtendatenschutz an einer anderen Stelle zu streichen, weil er dort nicht passt.
Kommentare
Olaf Rettig:
Andreas König: