Der Idee der Gruppenklage begegnet immer wieder das Gegenargument der US-amerikanischen Sammelklage, die sich dort z.B. durch hohe Erfolgshonorare regelrecht zu einem Geschäftsmodell mit Erpressungspotential entwickelt hat. Wir sollten unsere Forderung nach „Gruppenverfahren“ daher nicht in den Vergleich zu den US-Sammelklagen setzen, sondern als eigenständiges neues Verfahren in Deutschland fordern.
Antrag: | Wir machen Verbraucherinnen und Verbraucher stark |
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Antragsteller*in: | Lukasz Batruch (Berlin-Pankow KV) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 13:31 |
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Patrick Roedern: