Eine Änderung des § 52 der Abgabenordnung ist die Folge dieser Forderung, so dass die Förderung der Informationsbeschaffung im Rahmen von Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten (das heißt Recherche) zur anschließenden Herstellung eines Presserzeugnisses im Sinne des Bundesverfassungsgerichts ohne Gewinnerzielungsabsicht explizit als gemeinnützige Tätigkeit anerkannt werden kann.
Der Journalismus in Deutschland steht im Zuge des Wandels der Medienlandschaft vor großen Herausforderungen. Zunächst sahen sich die Printmedien einer immer größer werdenden Konkurrenz aus dem Online-Bereich gegenüber. Dies bringt Chancen aber auch Probleme mit sich. Mittlerweile ist in allen Mediensparten, insbesondere bei den Regional- und Lokalangeboten, die redaktionelle Vielfalt und Unabhängigkeit bedroht. Gleichzeitig entstehen neue journalistische Initiativen und Formate, insbesondere im Netz. Recherchebüros, Blogs, Stadtteilzeitungen – all diese tragen zur lokalen Medienvielfalt, Meinungsbildung und Demokratie vor Ort bei. Dies geschieht sowohl im Rahmen neuer Geschäftsmodelle als auch in Form von gemeinwohlorientiertem bürgerschaftlichem Engagement. Angesichts der sich wandelnden Medienlandschaft müssen daher Finanzierungswege jenseits der üblichen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, um Vielfalt und Qualität in den Medien zu sichern.
Daher müssen andere innovative Finanzierungswege gefunden und unterstützt werden. Es müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden, privates und zivilgesellschaftliches Engagement zur Förderung journalistischer Arbeit zu aktivieren und zu ermöglichen.
Eine Möglichkeit ist die Anerkennung von Journalismus ohne Gewinnerzielungsabsicht als gemeinnützige Tätigkeit. Nach § 52 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Gerade in Zeiten von Fake News und alternativen Fakten liegt uns besonders die Qualität und Unabhängigkeit der Redaktionen am Herzen. Eine vielfältige und abwechslungsreiche Medienlandschaft ist Voraussetzung dafür, dass die Bürger*innen am Meinungsbildungsprozess partizipieren sowie sich über gesellschaftliche Entwicklungen informieren können. Somit trägt Journalismus zur politischen Bildung und Partizipation bei. Wo Hass und Hetze die Kommentarspalten im Internet dominieren und SocialBots zur Meinungsmanipulation eingesetzt werden muss eine vielfältige Medienlandschaft dabei unterstützt werden, weitreichende und differenzierte Recherche betreiben zu können. Des Weiteren sprechen wir uns für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen zum Umgang mit Social Bots, Hatespeech u.ä. aus, da gerade kleinere Medieninstitutionen davon massiv profitieren würden.
Darüber hinaus kontrolliert und kommentiert die Presse das politische Geschehen und macht es so zum Gegenstand öffentlicher Diskussion. Auch dies ist öffentliche Aufgabe einer freien und unabhängigen Presse. Ein Interesse der Allgemeinheit an journalistischer Arbeit besteht demnach definitiv.
Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit würde eine gleichberechtigte Möglichkeit der Unterstützung entstehen. Zwar gibt es bereits jetzt Möglichkeiten, dass bestimmte Arten des Journalismus unter den geltenden Regeln als Bildung und damit als gemeinnützig definiert werden können – rechtlich gesichert ist dies jedoch nicht. Dies birgt zudem die Gefahr einer regionalen Ungleichbehandlung, da bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit bisher ein weitgehender Interpretationsspielraum besteht.
Nicht nur einige wenige, sondern vor allem die vielen kleinen, unabhängigen und innovativen Angebote im lokalen und regionalen Rahmen würden durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit profitieren.
Durch die im Bereich der Gemeinnützigkeit üblichen Überprüfungen muss sichergestellt sein, dass diese Modelle nicht genutzt werden, Steuervorteile für ein mit Gewinnerzielungsabsicht verbundenes unternehmerisches Medienengagement zu schaffen und dort z.B. reguläre redaktionelle Strukturen zu ersetzen.
Mit dieser Beschlussfassung würden wir die Probleme und Chancen des Wandels der Medienlandschaft anerkennen und, zweitens, gleichzeitig solidarisch mit den vielen kleinen, häufig ehrenamtlich und schon jetzt nicht gewinnbringend arbeitenden Initiativen zeigen.
Weiterhin unterstreichen wir unsere grundsätzliche Position für eine freie, unabhängige und vielfältige Presse, wie sie vom Grundgesetz garantiert wird und einer Demokratie würdig ist. Oder wie das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Spiegel-Urteil im Jahr 1966 zu Recht festgestellt hat: eine freie und vielfältige Presse "ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich".
Größere und bekannte Beispiele für journalistische Tätigkeiten, die schon jetzt als gemeinnützig gelten (da ihnen eine besondere Bildungsaufgabe zugeschrieben wird) sind Netzpolitik.org und correctiv.org.
Spenden an solche gemeinnützigen Einrichtungen, die keine Gewinne erzielen bzw. auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein dürfen, wären dann ebenso steuerlich absetzbar.
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Marc Kersten: